Kinder- und Jugendarbeit
Förderung durch die Stiftung Deutsche Jugendmarke beantragen
Die Stiftung Deutsche Jugendmarke unterstützt Vorhaben anerkannter freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit überregionaler oder bundesweiter bzw. modellhafter und innovativer Bedeutung mit bis zu 200.000 Euro. Die nächste Antragsfrist endet am 18. September 2017.
29.05.2017
Die Sonder-Briefmarken "Für die Jugend" werden jährlich vom Bundesfinanzministerium herausgegeben. Der Zuschlagserlös aus dem Briefmarkenverkauf geht direkt an die Stiftung Deutsche Jugendmarke, die damit bisher mehr als 2.000 Projekte mit insgesamt über 200 Millionen Euro finanziert hat. Tausende Kinder und Jugendliche konnte auf diese Weise in ihren Entwicklungs- und Lebenschancen gestärkt werden.
Innovative Projekte gesucht
Der gemeinnützige Verein fördert Vorhaben, die einen innovativen und zukunftsweisenden Charakter haben und neue Wege in der Kinder- und Jugendhilfe aufzeigen. Die Auswahl der Projekte und Maßnahmen erfolgt durch die Mitgliederversammlung, die sich aus erfahrenen Praktiker/-innen und Expertinnen und Experten der öffentlichen und freien Kinder- und Jugendhilfe zusammensetzt. Die BKJ ist Mitglied der Stiftung Deutsche Jugendmarke e. V. und wird durch den Geschäftführer Tom Braun vertreten.
Die Stiftung hat drei Förderschwerpunkte:
- Innovation: Neue Wege in der Kinder- und Jugendhilfe
Mit der Förderung innovativer, zukunftsweisender Projekte werden Modellvorhaben erprobt und neue kinder- und jugendgerechte Angebote umgesetzt. - Bauen: Erwerb, Neu-, Aus- und Umbau von Begegnungs- und Lernorten für Kinder und Jugendliche
Vom barrierefreien Bildungszentrum bis zur internationalen Begegnungsstätte: Mit zinslosen Darlehen unterstützt die Stiftung den Erwerb, den Neu-, Um- und Ausbau von pädagogisch betreuten Orten und Räumen, die Kindern und Jugendlichen Freiraum sowie Platz für Entwicklung bieten. - Forschen: Studien und Projekte für eine erfolgreiche Kinder- und Jugendhilfe
Nur wer aktuelle Aufgabenstellungen und Herausforderungen kennt, kann sich früh und passgenau für das Wohl von Kindern und Jugendlichen einsetzen. Die Stiftung bezuschusst Praxisforschungsprojekte als Basis für eine erfolgreiche Kinder- und Jugendhilfe.
Antragstellung
In der Regel tagt die Mitgliederversammlung jährlich im Frühjahr und Herbst. Die nächste Mitgliederversammlung findet voraussichtlich am 6. November 2017 statt. Damit in dieser Sitzung über den Antrag entschieden werden kann, muss der vollständige Antrag mit ausführlicher Vorhabensbeschreibung und weiteren Anlagen bis zum 18. September 2017 bei der Stiftung Deutsche Jugendmarke per Post eingehen.
Beratung durch die BKJ
An einer Antragstellung Interessierte aus dem Bereich der Kulturellen Bildung können sich vorab von der BKJ beraten lassen. Die Ansprechpartnerin ist:
Kirsten Witt, Grundsatzreferentin
Telefon: 02191-794380
E-Mail: <link mail>k.witt@bkj.de
<link http: www.jugendmarke.de external-link-new-window zur>Informationen für Antragsteller/-innen
Quelle: Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung (BKJ) e.V. vom 23.05.2017
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