Kinder- und Jugendarbeit

Erasmus+ Schulpartnerschaften 2018: Neues Antragsformular vorgestellt

Ab 2018 gibt es für die neue Projektform „Erasmus+ Schulpartnerschaften“ ein eigenes Antragsformular. Der PAD veröffentlicht alle Fragen, die im künftigen Antrag beantwortet werden müssen. So lässt sich die Antragstellung für Schulpartnerschaften, die bis 21. März 2018 erfolgen muss, gut vorbereiten. Die Entwurfsfassung liegt nur auf Englisch vor.

16.10.2017

„Um interessierten Einrichtungen optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung zu bieten, veröffentlichen wir jetzt die uns vorliegende Entwurfsfassung des neuen Antragsformulars für Erasmus+ Schulpartnerschaften“, so Dr. Thomas Spielkamp von der Nationalen Agentur für das EU-Programm Erasmus+ beim PAD.

Alle Informationen zur neuen Antragsrunde des Programms Erasmus+ und zur Projektform der "Erasmus+ Schulpartnerschaften" veröffentlicht die EU-Kommission Ende Oktober 2017 mit dem Aufruf 2018. Die tatsächliche Antragstellung soll dann ab Januar 2018 möglich sein. Statt der bisherigen PDF-Formulare wird es dann eine Online-Antragstellung geben, die zurzeit entwickelt wird.

Die Chancen für Schulen in Deutschland stehen gut, in der nächsten Antragsrunde im Frühjahr 2018 Fördermittel zu erhalten. Die Europäische Union stockt die Mittel für das Programm Erasmus+ noch einmal deutlich auf und vereinfacht das Antragsverfahren für Schulpartnerschaften.

Mehr Schulen sollen gefördert werden, damit Erasmus+ eine europäische Erfolgsgeschichte bleibt. Der PAD berät und informiert über das Programm und unterstützt dabei, Anträge zu stellen und europäische Projekte durchzuführen.

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Weitere Informationen zu den
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Quelle: Kultusministerkonferenz - Pädagogischer Austauschdienst 

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