Kinder- und Jugendarbeit

Datenschutz und Netzpolitik: Bundesjustizministerium reagiert auf Forderungsagenda

Im Rahmen der "watch your web_Days 2015“ übergaben Jugendliche ihre Forderungen zu Datenschutz und weiteren netzpolitischen Themen an Gerd Billen, Staatssekretär im BMJV. Dieser reagierte nun auf die Forderungsagenda und bezieht detailliert Stellung. Datenschutz und Datensicherheit sind aus seiner Sicht die Schlüsselthemen der Digitalisierung.

07.03.2016

Wie kann Datenschutz im Netz noch besser gelingen? Welche Präventionsmaßnahmen sollte es gegen Cybermobbing geben? Und wer ist für die Medienbildung junger Menschen verantwortlich? Das waren nur einige der Fragen, mit denen sich die Teilnehmer/-innen der watch your web_Days 2015 am 31. Oktober. und 1. November 2015 im Berliner Wannseeforum beschäftigten. Auf Einladung des IJAB-Projekts watch your web diskutierten hier 70 engagierte Jugendliche über Datenschutz und netzpolitische Themen und erarbeiteten Vorschläge, was die Politik u.a. in den Bereichen Medienkompetenz, Urheberrecht oder Big Data verbessern sollte.

Diskussion über Datenschutz und Netzpolitik 

Die Forderungsagenda der Jugendlichen wurde am zweiten Tag der Veranstaltung an Herrn Staatssekretär Gerd Billen als Vertreter des Justizministeriums übergeben. Bereits während der Veranstaltung zeigte sich der Staatssekretär beeindruckt von dem Engagement der Jugendlichen und versprach abschließend: "Ihr werdet von uns eine Antwort bekommen". Sein Versprechen hat Herr Billen nun eingehalten: Die Antwort des Justizministerium ist da und wird nun von den Projektverantwortlichen  an die jugendlichen Teilnehmer/-innen weiter geleitet. Die Reaktion des Ministeriums  ist ein Zeichen dafür, dass die Belange der jungen Menschen ernst genommen und gehört werden. Hier ein Auszug  aus dem Antwortschreiben des Staatsekretärs:

Datenschutz und Datensicherheit als zentrale Themen der Digitalsierung

Digitale Angebote und Dienste haben ein hohes Innovationspotential und eröffnen viele Chancen und Möglichkeiten, auf der anderen Seite können sie aber auch die informationelle Selbstbestimmung und die Privatsphäre der Betroffenen in erheblicher Weise gefährden. Datenschutz und Datensicherheit sind die zentralen Querschnittsthemen der Digitalisierung. Das BMJV setzt sich daher dafür ein, dass Verbraucherinnen und Verbraucher die Souveränität über ihre Daten behalten.

Im Frühjahr 2016 wird die Datenschutz-Grundverordnung durch das Europäische Parlament und den Rat der Europäischen Union verabschiedet werden. Die Datenschutz-Grundverordnung wird den Datenschutz europaweit einheitlich regeln und die bisherigen nationalen Regelungen für Unternehmen weitestgehend ersetzen. Das BMJV hat die Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung in Brüssel eng begleitet, auch wenn die Federführung für dieses Vorhaben innerhalb der Bundesregierung beim Bundesministerium des Innern liegt. Im Interesse des Verbraucherschutzes haben wir uns für ein hohes Schutzniveau eingesetzt. Es war uns hierbei besonders wichtig, dass klare Vorgaben für die Einwilligung von Verbraucherinnen und Verbrauchern in die Datenverarbeitung durch Unternehmen geschaffen werden und dass die Verpflichtungen der Unternehmen zum Datenschutz durch Technik und zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen stärker in der Verordnung verankert werden. Die Programmierung, die Softwarevoreinstellungen müssen gewährleisten, dass nur die personenbezogenen Daten verarbeitet werden, die für den jeweiligen Zweck notwendig sind. Die Datenschutz-Grundverordnung enthält außerdem strenge Regelungen zur Zweckbindung und umfassende Informationspflichten hierüber. Es muss für Nutzerinnen und Nutzer klar und deutlich erkennbar sein, welche Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden. Die Einwilligung, die Nutzerinnen und Nutzer in eine bestimmte Datennutzung erteilt haben, kann übrigens jederzeit widerrufen werden. Das gilt selbstverständlich auch für bereits vorinstallierte Apps.

Rechte der Nutzenden stärken, für Transparenz und Aufklärung sorgen 

In Zeiten von Cookies, Social Plug-Ins, Tracking und Browser Fingerprinting ist es ganz besonders wichtig, wie Anbieter mit personenbezogenen Daten umgehen. Werden sie zu Profilen zusammengeführt und für wirtschaftliche Zwecke genutzt (z. B. für Werbung), sind sie Teil einer eigenständigen Wertschöpfung, bekannt unter dem Stichwort „Big Data“. Viele Angebote basieren schon heute auf der wirtschaftlichen Nutzung personenbezogener Daten. Die Daten sind quasi die Währung für ansonsten unentgeltliche Angebote. Es gilt das Prinzip: „Daten gegen Zugang. Verbraucherinnen und Verbrauchern ist dies nicht immer bewusst. Dies gilt auch und gerade für Soziale Netzwerke. Hier gilt es, die Rechte der Nutzerinnen und Nutzer weiter zu stärken und auch für mehr Transparenz und Aufklärung zu sorgen.

Beim Nationalen lT-Gipfel 2015 haben BMJV und IBM gemeinsam ein Muster für Datenschutzhinweise auf nur einer Seite vorgestellt. Dieser "One-Pager" enthält die wichtigsten Informationen aus der Datenschutzerklärung eines Internetanbieters und stellt — eben auf einer Seite — übersichtlich dar, welche Daten erfasst werden, wie diese Daten erfasst werden und wozu die Daten verwendet werden. Detailliertere Informationen können durch ein "Mouseover" oder eine Verlinkung einbezogen werden. Das Muster sowie Erläuterungen hierzu sind auf der Homepage des BMJV abrufbar und ich hoffe, dass sich viele Unternehmen hiervon inspirieren lassen und entsprechend übersichtliche Informationen zur Verfügung stellen.

Effektive Durchsetzung des Datenschutzes

Damit allein ist es aber nicht getan: Ohne eine effektive Durchsetzung des Datenschutzes nutzen die besten Rechte nichts. Ein wesentlicher Baustein ist daher auch das Recht der Verbraucherverbände, bei Datenschutzverstößen mittels Abmahnung und Unterlassungsklage gegen Unternehmen vorgehen zu können. Welche Nutzerinnen und Nutzer nehmen es schon auf sich, wegen eines Datenschutzverstoßes gegen einen großen Konzern zu klagen? Am 17. Dezember 2015 hat der Bundestag eine Änderung des Gesetzes über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen beschlossen und die Klagebefugnis der Verbraucherverbände auf Datenschutzverstöße ausgedehnt. Verbraucher können sich bei Datenschutzverstößen nunmehr an eine Verbraucherorganisation wenden, die dann die Unternehmen abmahnen und gegebenenfalls auch auf Unterlassung klagen kann. Ein weiteres wichtiges Verbraucherthema für das BMJV sind Apps. Smartphones und Tablets verbreiten sich immer weiter und immer mehr Apps entstehen und werden genutzt. Auch hier stellen sich wichtige Fragen wie beispielsweise: Erhalte ich vor dem Herunterladen einer App alle wichtigen Informationen und kann ich mich einfach und verständlich über die wesentliche Punkte bei der App-Nutzung informieren? Welche meiner Daten werden wie, wann, wozu verarbeitet — und habe ich darauf Einfluss, kann ich eine Auswahl treffen? Wieso erfordern viele Apps den Zugriff und die Datenübertragung von sehr sensiblen Daten wie Kontakteordner, Fotos, Verbindungs- oder Standortdaten, obwohl dies für die Funktionalität der App nicht erforderlich ist? Kann ich eine App auch nutzen, wenn ich in einen bestimmten Datenzugriff nicht einwilligen will? Welchen Support über welche Nutzungszeit erhalte ich?

Das BMJV setzt sich beim Thema Apps für mehr Verbraucherrechte, für digitale Selbstbestimmung, für Transparenz und Wahlfreiheit ein. Den angesprochenen Fragen gehen wir derzeit in gemeinsamen Gesprächen mit App-Store-Betreibern, App-Anbietern, Entwicklern, Testern und Verbraucher-, Jugend- und Datenschützern nach. Unser Ziel ist es, gemeinsam mit den Anbietern Best-Practice-Vorgaben für Apps zu entwickeln.

Cybermobbing betrifft vor allem Jugendliche und junge Erwachsene 

Das Thema "Cybermobbing" ist uns nicht minder wichtig. Mobbing kann gravierende Auswirkungen haben und die Lebensumstände der Opfer erheblich beeinträchtigen. Häufig sind Jugendliche oder Heranwachsende betroffen, die aus meiner Sicht besonders schützenswert sind. Das Strafgesetzbuch enthält zahlreiche Vorschriften: die auf den Themenkreis Mobbing bzw. Cybermobbing Anwendung finden könnten. Bei Mobbing können die Straftatbestände der Beleidigung (185 Strafgesetzbuch StGB), der üblen Nachrede (186 StGB) oder der Verleumdung (187 StGB) erfüllt sein. Auch kann eine Körperverletzung (223 StGB) vorliegen, wenn die psychischen Belastungen so groß sind, dass das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt ist. Weiterhin kommt im Falle des Nachstellens (sogenanntes Stalking) der Straftatbestand des § 238 StGB in Betracht, abhängig von den Umständen des Einzelfalles können auch eine Nötigung (240 StGB) oder eine Bedrohung (241 StGB) einschlägig sein. 

Der strafrechtliche Schutz gegen Cybermobbing wurde zudem durch die Neufassung von § 201a StGB durch Gesetz vom 21. Januar 2015 (BGBI. 1 S. 10) verbessert. § 201a StGB stellt die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen unter Strafe. Bisher waren nur Bildaufnahmen in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum erfasst. Durch die Novellierung ist es nunmehr auch strafbar, Bildaufnahmen, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellen, oder die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden (zum Beispiel Bildaufnahmen einer stark alkoholisierten Person) ohne das Einverständnis der abgebildeten Personen zu verbreiten. Es kommt hierbei nicht mehr darauf an, wo die Aufnahmen angefertigt wurden. Die aufgeführten Straftatbestände finden unabhängig davon Anwendung, ob die Tat mittels Telemedien begangen wird: was „offline“ strafbar ist, ist auch "online" strafbar. Eine Differenzierung anhand der Begehungsweise "online" oder "offline" erscheint auch nicht angezeigt. Dass Cyberaktivitäten gegebenenfalls eine größere Verbreitung erreichen, von längerer Dauer und massiver sein können, kann bereits jetzt bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.

Verbesserung der Medienkompetenz und digitale Bildung 

Das BMJV kümmert sich auch um die Verbesserung der Medienkompetenz und der digitalen Bildung. Aktuell fördern wir zum Beispiel das Portal "mobilsicher.de" zur Sicherheit mobiler Kommunikation über Smartphones und Tablets des Vereins iRights e.V., ein Projekt zu Migranten und Verbraucherschutz in digitalen Märkten der Verbraucherzentralen Berlin, Hamburg und Bremen und ein Lehrkräfteportal "Digitale Kompetenzen" des Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

Freier Datenfluss für alle gleich 

Im Internet muss der freie Datenfluss gewährleistet sein. Der Netzneutralität kommt deshalb überragende Bedeutung zu. Netzneutralität bedeutet, dass alle Datenpakete mit der gleichen Geschwindigkeit und Qualität übertragen werden. Wir setzen uns für ein offenes Netz ein, bei dem die Anbieter entscheiden, was ins Netz kommt, und die Kunden, welche Inhalte sie abrufen — aber nicht die Netzbetreiber. Die Vorgaben der neuen Verordnung über den "Telecommunication Single Market" zur Netzneutralität müssen konsequent angewendet werden. Im offenen Internet müssen alle Datenströme gleichbehandelt werden, unabhängig davon, ob es sich um kommerzielle oder nicht-kommerzielle Angebote handelt.

Urheberrecht verständlich und leicht 

Die verschiedenen und auch kritischen Forderungen zum Urheberrecht zeigen: Das Urheberrecht ist für Jugendliche, die im Web surfen, von großem Interesse. Die Bundesregierung setzt sich mit ihrer "Digitalen Agenda" u.a. für eine Anpassung des Urheberrechts an das Web-Zeitalter ein. Auch soll das Urheberrecht für Nutzerinnen und Nutzer verständlich und leicht handhabbar sein. Das BMJV erarbeitet aktuell eine sog. "Bildungs- und Wissenschaftsschranke", welche die rechtssichere Urheberrechtsnutzung in Schulen, Universitäten sowie Bibliotheken erleichtern soll. Der einfache Zugang zu musikalischen Nutzungsrechten, die von der GEMA verwaltet werden, ist ein weiteres wichtiges Anliegen. 2016 soll ein neues Gesetz in Kraft treten, durch das die Tätigkeit und Nutzungsangebote der Verwertungsgesellschaften, also auch der GEMA, leichter nachvollziehbar werden. Dabei wird auch die Vergabe von Musikrechten an Plattformen wie iTunes oder spotify neu geregelt.

Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen eine zeitnahe Umsetzung finden werden. Aus dem Ministerium kam zudem das Signal auch weiterhin für die Belange junger Menschen aufgeschlossen zu sein und sie gerne weiter in den Austausch mit den jungen Verbraucherinnen und Verbrauchern treten werden.

Weitere Informationen zum Ende letzten Jahres abgeschlossen Projekt watch your web stehen auf der <link https: www.ijab.de was-wir-tun mobilitaet-jugendinformation watch-your-web a show herr-staatssekretaer-gerd-billen-bmjv-reagiert-auf-die-forderungen-der-watch-your-web-days external-link-new-window zur ijab-meldung mit weiteren>IJAB-Webseite zur Verfügung.

Quelle: IJAB – Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland e. V. 

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