Kinder- und Jugendarbeit
Bayerischer Jugendring unterstützt ein Mehr an Partizipation von Jugendlichen
Wer in jungen Jahren erfolgreich an Entscheidungsprozessen mitgewirkt hat, wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit auch weiter politisch engagieren. Und: Junge Menschen bevorzugen ein kurzfristiges, themen- und projektbezogenes gesellschaftliches Engagement mit einem engen Bezug zum eigenen Umfeld. Grund genug für den Bayerischen Jugendring (BJR), mehr Partizipationsmöglichkeiten für Jugendliche einzufordern.
23.11.2012
Jugendpartizipation bedeutet, junge Menschen an der Gestaltung ihrer Zukunft zu beteiligen. Mitbestimmung und Mitgestaltung setzen die Jugendvereine und -verbände bereits um; sie sind Wesensmerkmale der Jugendarbeit. In anderen Bereichen des gesellschaftlichen und politischen Lebens in Bayern sieht der BJR vielfältige Möglichkeiten, die Beteiligung von Jugendlichen zu stärken.
Jugendbeteiligung: verständlich, verbindlich, verantwortlich
Für eine angemessene und wirksame Jugendbeteiligung fordert der BJR u.a.
- die Partizipation junger Menschen als Grundsatz in die Bayerische Verfassung aufzunehmen
- das aktive Wahlrecht ab 14 Jahren einzuführen
- mehr Demokratie im Alltag zu ermöglichen, besonders in Schule, Hochschule und Unternehmen
- das Petitionsrecht auszuweiten und Online-Petitionen zu ermöglichen
- eine altersmäßig adäquate, themenspezifische und geschlechtersensible Ansprache
- die umfassende Förderung der außerschulischen politischen Bildung in Bayern
- ein Klagerecht für Jugendverbände, ähnlich dem Verbandsklagerecht
- die Einbindung der Vertreterinnen und Vertretern von Jugendparlamenten
- die Pflicht zur Benennung von Jugendbeauftragten in bayerischen Kommunen und Verwaltungen
Den vollständigen Beschluss des BJR-Hauptausschusses gibt es hier zum Download (PDF, 181,11 KB).
Quelle: Bayerischer Jugendring
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