Hilfen zur Erziehung
Statistik 2011: Rund 22.000 erzieherische Hilfen und Eingliederungshilfen in Sachsen
21.708 erzieherische Hilfen und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen begannen im Freistaat Sachsen in 2011. 91 Prozent dieser Hilfen bezogen sich ausschließlich auf den einzelnen jungen Menschen, die anderen waren familienorientiert.
05.09.2012
Den Schwerpunkt bei den begonnenen erzieherischen Hilfen und Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen bildeten im Jahr 2011 die Erziehungsberatungen. Ihr Anteil betrug 71 Prozent.
Die nächstgrößten Anteile unter den neu gewährten erzieherischen Unterstützungen hatten die sozialpädagogischen Familienhilfen mit 8 Prozent und die Heimerziehung oder sonstige betreute Wohnform mit 6 Prozent.
Die Eltern beziehungsweise Personensorgeberechtigten regten in 53 Prozent der Fälle die Hilfen an, gefolgt von den Sozialen Diensten und anderen Institutionen (zum Beispiel Jugendamt - 22 Prozent) sowie Schule/Kindertageseinrichtung und Arzt oder Klinik beziehungsweise Gesundheitsamt (je 6 Prozent).
Als häufigste Gründe (bis 3 möglich) für die Hilfen galten Belastungen des jungen Menschen durch Problemlagen der Eltern (zum Beispiel psychische Erkrankung, Suchtverhalten, geistige oder seelische Behinderung - 26 Prozent) und eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/Personensorgeberechtigten (zum Beispiel Erziehungsunsicherheit, pädagogische Überforderung, unangemessene Verwöhnung - 17 Prozent).
Insgesamt nahmen 23.726 junge Menschen, 12.807 männliche und 10.919 weibliche, die Hilfe zur Erziehung in Anspruch. 19.088 junge Menschen waren zu Hilfebeginn bis unter 14 Jahre alt. Diese Hilfen können junge Menschen beanspruchen, die das 27. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.
Quelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen vom 04.09.2012
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