Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter

Radikalisierung und Extremismus in stationären Einrichtungen – Aktuelle Empfehlungen

Die Arbeitsgruppe „Betriebserlaubnis/Hilfen zur Erziehung“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter hat die Handlungsempfehlung „Radikalisierung und Extremismus in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe“ überarbeitet. Die zweite aktualisierte Fassung steht nun zum Download zur Verfügung.

08.09.2021

Zielgruppen der vorliegenden Handlungsempfehlung sind Fachkräfte der Betriebserlaubnis erteilenden Behörden, der Einrichtungen der stationären Kinderund Jugendhilfe und der örtlichen sowie fallzuständigen Jugendämter.

Die Handlungsempfehlung verfolgt das Ziel, die Fachkräfte in den oben aufgeführten Institutionen zum Thema Radikalisierung und Extremismus zu sensibilisieren und ihnen Orientierung zu bieten, damit sie diesem Phänomen präventiv, intervenierend und in der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren begegnen und Lösungen entwickeln können. Im Fokus steht dabei der Umgang mit Radikalisierung und Extremismus als übergeordnetes Thema; unterschiedliche Ausprägungen werden nicht separat erörtert.

Inhalte des Papiers im Überblick

  1. Einleitung
  2. Begriffsdefinitionen Radikalisierung und Extremismus
  3. Wege in die Radikalisierung
  4. Mögliche Anhaltspunkte und Anzeichen von Radikalisierung
  5. Maßnahmen zur Prävention
  6. Verfahrenshinweise
    6.1 Verfahren bei Verdacht auf Radikalisierung
    6.2 Verfahren bei Verdacht auf eine Straftat im Sinne des Straftatenkatalogs gem. § 138 StGB
  7. Fachinstitutionen und Beratungsstellen
  8. 8. Literatur
    8.1 Veröffentlichungen der BAG Landesjugendämter, des Bundes und der Länder zum Thema Extremismus
    8.2 Literaturverzeichnis
  9. Mitglieder der Arbeitsgruppe „Hilfen zur Erziehung“ zur Erarbeitung der vorliegenden Handlungsempfehlung

Download

Die Handlungsempfehlung "Radikalisierung und Extremismus in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe" (2021) steht als PDF-Download auf den Internetseiten der BAG Landesjugendämter bereit.

Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter c/o Landschaftsverband Rheinland - Dezernat 4, LVR-Landesjugendamt Rheinland

Redaktion: Kerstin Boller

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