VPK Bundesverband

Mehr Fortschritt wagen – auch in der Jugendhilfe!

Der zwischen SPD, Grünen und FDP ausgehandelte Entwurf für einen Koalitionsvertrag liegt vor. Insgesamt stimmt er optimistisch und überrascht auch – wurde er doch von einem Parteienbündnis mit teils sehr heterogenen Anschauungen und Interessen entwickelt, äußert sich der VPK – Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. über das Ergebnis der Verhandlungen.

01.12.2021

„Wir begrüßen das Ergebnis der Verhandlungen, die mit Blick auf die Unterschiedlichkeit der Parteien sicher nicht einfach waren. Neben den angekündigten wichtigen Schritten in Richtung einer nachhaltigen Klimapolitik sind aus unserer Sicht insbesondere die angekündigten Pläne für eine Verbesserung der Situation der Pflegeberufe, die Einführung einer Kindergrundsicherung und die Erhöhung des Mindestlohns zu begrüßen“, so Martin Adam, Präsident des Bundesverbandes privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. VPK. „Als Verband, der sich für die Belange von Kindern, Jugendlichen und deren Familien einsetzt, liegt unser Hauptaugenmerk insbesondere auf den mit der Reform des SGB VIII einhergehenden Ankündigungen im Bereich des Kinderschutzes, der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie der Inklusion.“

Verbesserung des Kinderschutzes

Die Verbesserung des Kinderschutzes ist ein zentrales Element des Koalitionsvertrages. So soll unter anderem die Arbeit des „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ gesetzlich geregelt, der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt verstetigt und die unabhängige Aufarbeitungskommission in ihrer jetzigen Form weitergeführt werden. „Wir haben relativ schnell nach der Amtseinführung von Johannes-Wilhelm Rörig im Jahr 2016 mit diesem eine Vereinbarung unterzeichnet, in der wir uns dazu verpflichtet haben, unsere Mitglieder bei der Entwicklung und Umsetzung passender Schutzkonzepte in den Einrichtungen zu unterstützen. Daher begrüßen wir es außerordentlich, dass diesem wichtigen Amt und der Arbeit des UBSKM und dessen Team zukünftig die Anerkennung zuteil wird, die ihnen gebührt“, so Martin Adam.

Kostenheranziehung von Kindern und Jugendlichen

Aber auch die geplanten Veränderungen im Bereich der Kostenheranziehung von Kindern und Jugendlichen stoßen auf ein positives Echo im Verband. Dieser setzt sich bereits seit Jahren dafür ein, dass Kinder und Jugendliche in Einrichtungen eigene Einkünfte komplett behalten dürfen.

„Vom angekündigten Beteiligungsprozess mit Bund, Ländern, Kommunen und Verbänden im Hinblick auf die anstehende Umsetzung der Inklusion im SGB VIII erhoffen wir uns, dass Kinder- und Jugendhilfe und Behindertenhilfe in gleichem Maße beteiligt und gemeinsam praxistaugliche Wege gefunden werden, die das wichtige Projekt Inklusion in der Praxis zum gewünschten Erfolg werden lassen. Dabei appellieren wir eindringlich an die zukünftigen Koalitionspartner und geben zu bedenken, dass echte Inklusion in der gewünschten Form ohne auskömmliche und langfristige Finanzierung nicht möglich sein wird“, so Martin Adam.

Neudefinition des Einrichtungsbegriffs

Weiterhin weist der Verband, der bundesweit rund 850 Einrichtungen der stationären, teil-stationären und ambulanten Kinder- und Jugendhilfe zu seinen Mitliedern zählt, die zum Großteil über maximal 20 Betreuungsplätze verfügen, noch auf ein dringend zu lösendes Problem hin. „Mit der Neudefinition des Einrichtungsbegriffs drohen kleinere, familienanaloge Einrichtungen zukünftig aus der Betriebserlaubnispflicht herauszufallen. Eine Entwicklung in diese Richtung ist aktuell bereits in mehreren Bundesländern erkennbar. Diese Plätze mit ihren individuellen und spezifischen pädagogischen Angeboten werden aber dringend benötigt – dies zeigt die Praxiserfahrung und die vielen Anfragen von Jugendämtern jeden Tag. Hier kommt es nun darauf an, das Gesetz nachzuschärfen und dafür zu sorgen, dass diese wichtigen Angebote auch zukünftig erhalten bleiben“, so Martin Adam. Aus Sicht des Verbandes wird das Gesetz hier dem Anliegen junger Menschen und dem Kinderschutz aktuell nicht gerecht.

Rechtliche Gleichstellung aller Träger

„Und nicht zuletzt: Von einem Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit versprechen wir uns, dass die rechtliche Gleichstellung aller Träger von Einrichtungen in der kommenden Legislatur ihrer längst überfälligen Umsetzung ein wesentliches Stück näher kommt. Private Träger der Kinder- und Jugendhilfe leisten jeden Tag unverzichtbare, qualitätsvolle und höchst engagierte Arbeit für Kinder und Jugendliche. Deshalb erwarten wir uns von den Koalitionären mehr Unterstützung auf dem Weg zur gleichberechtigten Beteiligung aller Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Auch hier könnte die Koalition mehr Zukunft wagen“, so Adam abschließend.

Quelle: Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe e.V. (VPK) vom 29.11.2021

Redaktion: Kerstin Boller

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