Hilfen zur Erziehung

Inanspruchnahme und Ausgaben der Hilfen zur Erziehung in NRW

Die Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik hat das „Vorinfo“ zum HzE Berichtswesen NRW 2018 vorgelegt. Hier werden erste Ergebnisse zu der Inanspruchnahme und den Ausgaben der Hilfen zur Erziehung im Land Nordrhein-Westfahlen auf der Datenbasis 2016 vorgestellt. Insgesamt haben die kommunalen Jugendämter in diesem Bereich rund 2,7 Mrd. Euro aufgewendet. In der Reihe „Hilfen zur Erziehung im Dialog“ werden zentrale Ergebnisse des Berichtswesens am 28.06.2018 bei einer landesweiten Fachtagung in Gelsenkirchen diskutiert.

20.04.2018

Die kommunalen Jugendämter in Nordrhein-Westfalen haben im Jahr 2016 rund 2,7 Mrd. EUR für die Durchführung von Leistungen der Hilfen zur Erziehung, der Hilfen für junge Volljährige sowie der Eingliederungshilfen bei einer (drohenden) seelischen Behinderung aufgewendet. Auf dieser fiskalischen Grundlage wurden 245.587 Leistungen der Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige sowie 21.577 ‚35a-Eingliederungshilfen‘  durchgeführt. Über die Leistungen der Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen wurden – zumindest statistisch betrachtet – mehr als 300.600 junge Menschen und ihre Familien erreicht. Umgerechnet auf die Bevölkerung entspricht das einer Inanspruchnahmequote von über 8%, rechnet man Erziehungsberatung und Eingliederungshilfen heraus sind es nicht ganz 5%. Damit bestätigen sich nicht nur die steigenden Trends bei der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung aus den letzten Jahren, sondern vielmehr weisen die aktuellen Ergebnisse auf eine zusätzliche Dynamik in den Entwicklungen hin.

Höchststände bei der Inanspruchnahme

Nachfrage und Inanspruchnahme von Leistungen im Kontext von Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige sowie im Bereich der Eingliederungshilfen bei einer (drohenden) seelischen Behinderung haben somit einmal mehr Höchststände bei den Fallzahlen erreicht. Dies gilt auch für die Aufwendungen zur Finanzierung dieser Hilfen. Diese Entwicklung resultiert für das Jahr 2016 in besonderer Weise aus zusätzlichen Aufgaben und neuen Bedarfslagen mit Blick auf die gestiegene Zahl an unbegleiteten ausländischen Minderjährigen (UMA). Nach Angaben des Bundesverwaltungsamtes (BVA) ist allein zwischen November 2015 und November 2016 die Zahl der so genannten „jugendhilferechtlichen Zuständigkeiten“ im Rahmen von insbesondere (vorläufigen) Inobhutnahmen, Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige von 7.951 (05.11.2015) auf 13.119 (03.11.2016) gestiegen.

Auch wenn seither die Zahlen alles in allem wieder rückläufig sind – für den 01.02.2018 werden noch 11.413 jugendhilferechtliche Zuständigkeiten für UMA vom BVA ausgewiesen –, so markiert dies gleichwohl eine nach wie vor große Herausforderung für die Kinder- und Jugendhilfe bundesweit sowie in Nordrhein-Westfalen. Dies bestätigt nicht zuletzt auch der im letzten Jahr erschienene 15. Kinder- und Jugendbericht mit seinen Hinweisen auf die besonderen Lebenslagen und -umstände sowie die biografischen Hintergründe der jungen Menschen mit Fluchterfahrung.

Kernaufgaben der Hilfen zur Erziehung

Bei allen aktuellen Herausforderungen für die Kinder- und Jugendhilfe mit Blick auf die Adressatengruppe der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen sollten allerdings die Kernaufgaben für insbesondere die Hilfen zur Erziehung nicht aus dem Blick verloren werden. Angesichts einer sich zumindest andeutenden Normalisierung von Arbeitsbelastungen mit Blick auf die geflüchteten jungen Menschen scheint sich eine Sortierung und Priorisierung von weiteren aktuellen Themen der Hilfen zur Erziehung anzubieten, die in der jüngeren Vergangenheit möglicherweise nicht die notwendige Beachtung finden konnten. So verweist immerhin auch der Koalitionsvertrag zur Landesregierung von CDU und FDP aus dem letzten Jahr auf den umfassenden Auftrag der Kinder- und Jugendhilfe im Bereich der erzieherischen Hilfen. Wenn es dort heißt, dass im Interesse des Kindeswohls gerade auch Eltern, die mit ihren Erziehungsaufgaben überfordert sind, von der öffentlichen Hand unterstützt, begleitet und befähigt werden sollten, so zeigt dies einmal mehr die sozialpolitische Notwendigkeit eines Angebots wie das der Hilfen zur Erziehung für Familien in belastenden Lebenskonstellationen und einer nicht gelingenden familiären Erziehung.

Inanspruchnahme und Strukturentwicklung für das Arbeitsfeld

Das landesweite Berichtswesen zu den Hilfen zur Erziehung beobachtet auf Basis der KJHStatistik Inanspruchnahme- und Strukturentwicklungen für das Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung seit nunmehr fast zwei Jahrzehnten. Vor diesem Hintergrund werden nun zum 13. Mal das so gennannte „Vorinfo“ mit den „ersten Ergebnissen“ zur Inanspruchnahme und den Ausgaben der Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen vorgelegt. Hiermit werden im Anschluss an die Veröffentlichung der Standardtabellen zu den Fallzahlen und Ausgaben für das Erhebungsjahr 2016 durch IT.NRW erste fachliche Bewertungen und Einschätzungen zu den Entwicklungen und den Strukturen des Arbeitsfeldes vorgenommen. Eine wichtige Grundlage für diese erste Kommentierung der Ergebnisse ist eine gemeinsame Diskussion der Ergebnisse in einer sich regelmäßig treffenden Arbeitsgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern der Fachpraxis aus Nordrhein-Westfalen.

Transfer und Dialog mit Fachpraxis und Poitik

Die hier vorgelegten Ergebnisse der KJH-Statistik zur aktuellen Situation im Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung sind Teil einer Transferstrategie des landesweiten Berichtswesens zu den Hilfen zur Erziehung. Nachdem im letzten Jahr der ausführliche HzE Bericht 2017 mit einer Neuberechnung der Klassifikation der Jugendämter in Nordrhein-Westfalen nach so genannten „Jugendamtstypen“ erschienen ist, wird in diesem Jahr turnusgemäß der zweite Schritt beim Ergebnistransfer die Durchführung einer Fachtagung in der Reihe „Hilfen zur Erziehung im Dialog“ sein. Die vom MKFFI NRW geförderte sowie seitens der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe und der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik im Forschungsverbund DJI/TU Dortmund durchgeführte Veranstaltung hat den Titel „Von großen Linien zum Handeln vor Ort“ und findet am 28.06.2018 im Wissenschaftspark Gelsenkirchen statt. Damit setzen wir eine Form des Ergebnistransfers in Fachpraxis und -politik weiter fort. Für das Jahr 2019 ist dann turnusgemäß wieder ein ausführlicher HzE Bericht geplant.

Weitere Informationen zur Fachtagung „Von großen Linien zum Handeln vor Ort“ finden sich auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.

Hintergrundinformationen

Regional differenzierte Daten sind im Rahmen des landesweiten Berichtswesens zu den Hilfen zur Erziehung über die Jugendamtstabellen verfügbar. Die Ergebnisse für das Berichtsjahr 2016 werden im Laufe des Jahres mit Unterstützung von IT.NRW aufbereitet und voraussichtlich im Spätsommer online durch die Landesjugendämter und die AKJStat veröffentlicht. Diese Ergebnisse sollen einen Beitrag zur Verbesserung der Datengrundlage für die kommunale Jugendhilfeplanung und die lokale Berichterstattung leisten und stellen darüber hinaus eine Rückmeldung an die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen dar, die mit zum Teil hohem Aufwand die Ergebnisse zur KJH-Statistik melden. Über die Jugendamtstabellen hinaus ist es auch in diesem Jahr für Jugendämter im Rahmen einer kostenlosen Sonderauswertung möglich, Eckdaten für ihren Jugendamtsbezirk von IT.NRW zu erhalten.

Die Vorinfo zum HzE Bericht 2018 (PDF 1,8 MB) steht auf der Webseite der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik zum Download zur Verfügung.

Quelle: Forschungsverbund Deutsches Jugendstitut/ Technische Universität Dortmund, LWL Landesjugendamt Westfalen und LWR Landesjugendamt Rheinland

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