Hilfen zur Erziehung
In NRW wurden 2012 in 245.957 Fällen erzieherische Hilfen und Eingliederungshilfen in Anspruch genommen
Im Jahr 2012 wurden in Nordrhein-Westfalen 245.957 erzieherische Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) von Jugendämtern oder von anderen (freien) Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gewährt.
02.04.2014
Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als statistisches Landesamt mitteilt, waren das 1,9 Prozent mehr in Anspruch genommene Hilfen als ein Jahr zuvor (2011: 241 423). In der Gesamtzahl der Hilfen enthalten sind auch 14 287 (2012) bzw. 13 246 (2011) Fälle von Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen nach SGB VIII, die zwar keine erzieherische Hilfe sind, aber im Rahmen der amtlichen Statistik in diesem Kontext ebenfalls erhoben werden.
Wie bereits im Jahr zuvor war auch 2012 die Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) die am häufigsten in Anspruch genommene Hilfeart (119 534), gefolgt von der Unterbringung in Heimen (27 033), der Vollzeitpflege in einer anderen Familie (23 119) und der sozialpädagogischen Familienhilfe (22 942).
56 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen, für die eine Erziehungshilfe gewährt wurde, waren männlich. 47 Prozent der betroffenen Personen waren zwischen sechs und 13 Jahre alt. Bei 29 Prozent der Hilfeempfänger wurden entweder die Mutter oder der Vater oder beide Eltern im Ausland geboren. 14 Prozent der Kinder und Jugendlichen sprachen in ihrer Familie überwiegend eine andere Sprache als Deutsch.
Wie die Statistiker weiter mitteilen, ergibt sich die Zahl der in Anspruch genommenen Hilfen jeweils aus der Summe der in einem Jahr beendeten und der über den Jahreswechsel hinweg andauernden Hilfen.
Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen vom 02.04.2014
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