Hilfen zur Erziehung

Taschengeld-Empfehlungen für stationäre Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung in Brandenburg

Auch im Land Brandenburg soll es künftig einheitliche Taschengelder für Kinder und Jugendliche in stationären Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung geben. Das ist das Ergebnis intensiver Beratung des Jugendministeriums mit Jugendämtern und dem Kinder- und Jugendhilfe Landesrat (KJLR).

09.08.2019

Bisher erhielten Kinder und Jugendliche in den Einrichtungen unterschiedliche Barbeträge. Damit war Brandenburg neben Mecklenburg-Vorpommern eines der Länder, die keine einheitlichen Regelungen hatten. Unter Beteiligung örtlicher Jugendämter und des KJLR hat das MBJS „Empfehlungen zur Festsetzung der Höhe eines angemessenen Barbetrags“ (Taschengeld) erarbeitet. Die Beträge orientieren sich unter anderem an Regelungen anderer Bundesländer. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburg sollen sich nun an diesen Empfehlungen orientieren, um einheitliche Barbeträge für die betreuten Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.

Einheitliche Beträge für die persönlichen Wünsche der Kinder und Jugendlichen

Jugendministerin Britta Ernst: „Die unterschiedliche Höhe der Taschengelder in den einzelnen Einrichtungen im Land Brandenburg empfanden die Kinder und Jugendlichen verständlicherweise als ungerecht. Deshalb haben wir mit ihnen und den Kinder- und Jugendämtern einheitliche Beträge erarbeitet. Das Taschengeld soll außerdem nur für die persönlichen Wünsche der Kinder und Jugendlichen eingesetzt werden. Von Zeit zu Zeit wird eine angemessene Erhöhung geprüft.“

André Rohloff, 17 Jahre, Vorsitzender des KJLR: „Geschwisterkinder zum Beispiel, die in verschiedenen Landkreisen untergebracht waren, konnten nicht verstehen, warum sie andere Beträge erhielten als ihr Bruder oder ihre Schwester.  Das konnte nicht so bleiben. Deshalb haben wir uns im KJLR für eine Vereinheitlichung stark gemacht und freuen uns, dass wir Erfolg hatten. Auch wir in den Einrichtungen wollen zum Beispiel von der digitalen Entwicklung profitieren. Aber bislang fehlte vielen von uns das Geld für Smartphones oder Handykarten.“

Taschengeld-Empfehlungen nach Alter

Vivian Bilson, 12 Jahre, Mitglied des KJLR: „Ich finde es schön, dass es jetzt ein einheitliche Taschengeldregelung in Brandenburg geben soll. Und es ist auch toll, dass es mehr ist, als wir bisher bekamen. Jetzt können wir uns leichter auch einmal besondere Wünsche erfüllen.“

Der monatliche Barbetrag (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung sollte mindestens betragen (Empfehlung):

Alter Altersstaffelung Beitrag in Euro
bis 5 Jahre bis 6. Lebensjahr 6
6 Jahre im 7. Lebensjahr 8
7 Jahre im 8. Lebensjahr 10
8 Jahre im 9. Lebensjahr 14
9 Jahre im 10. Lebensjahr 18
10 Jahre im 11. Lebensjahr 22
11 Jahre im 12. Lebensjahr 26
12 Jahre im 13. Lebensjahr 30
13 Jahre im 14. Lebensjahr 35
14 Jahre im 15. Lebensjahr 46
15 Jahre im 16. Lebensjahr 57
16 Jahre im 17. Lebensjahr 69
17 Jahre im 18. Lebensjahr 79
Volljährige   114,50

Weitere Informationen

Die Empfehlung zur Festsetzung der Höhe eines angemessenen Barbetrages (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung für junge Menschen durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Land Brandenburg steht zum Download (PDF, 315 KB) zur Verfügung. Das mehrseitige Papier enthält ergänzende Hinweise für Träger erlaubnispflichtiger Einrichtungen zum Umgang mit dem Barbetrag.

Im Land Brandenburg gibt es rund 1.500 stationäre Einrichtungen mit 7.700 Plätzen. Davon sind ca. 6.500 belegt. Hier werden sie Tag und Nacht außerhalb ihrer Familien betreut. Der KJLR wurde im Oktober 2018 gegründet. Er hat zehn ständige Mitglieder und vertritt die Interessen und Rechte der Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen.

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) des Landes Brandenburg vom 24.07.2019

Redaktion: Kerstin Boller

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