Hilfen zur Erziehung
App zur Stärkung der Rechte von jungen Menschen in Pflegefamilien
Eine neu entwickelte App für junge Menschen in Pflegefamilien soll dabei helfen, die Beteiligungs-, Schutz- und Beschwerderechte von jungen Menschen in Pflegefamilien zu stärken. Entwickelt wurde die App im Verbundprojekt FosterCare am Universitätsklinikum Ulm, der Hochschule Landshut und der Universität Hildesheim.
28.11.2019
Zum 30-jährigen Jubiläum der UN-Kinderrechtskonvention am 20. November 2019 setzt eine neue App die Stärkung der Kinder- und Jugendrechte im Bereich der Pflegekinderhilfe ganz oben auf die Agenda. Die schwerwiegenden Fälle von Kindesmissbrauch in einer Pflegestelle auf einem Campingplatz in Lügde machen offenkundig, dass die App des Verbundprojekts FosterCare genau zum richtigen Zeitpunkt kommt.
Die App ist eine Möglichkeit junge Menschen in Pflegefamilien zu informieren und ihnen ein Kontaktangebot zu machen. Erfahrungen in anderen Projekten zeigen, dass es hierbei neuer Wege bedarf, um die jungen Menschen vor allem in möglichen belastenden Situationen zu erreichen. Mithilfe der App können sie Infos erhalten und über eine Messenger-Funktion mit den Projektmitarbeiter*innen in Kontakt treten und über ihre Erfahrungen berichten. Bei Bedarf werden die Betroffenen an Beratungsstellen vermittelt. Das Verbundprojekt läuft noch bis Ende 2020 und wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Rahmen der Förderlinie „Forschung zu sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in pädagogischen Kontexten“ gefördert.
Die App ist im App Store und im Google Play Store verfügbar.
Erweiterung des niedrigschwelligen Angebots
Die App ergänzt das bereits vom Projekt bereitgestellte niederschwellige Angebot der bundesweiten FosterCare-Hotline unter der Nummer 0800 98 00 200. Hier können junge Menschen in Pflegefamilien bereits kostenfrei ihre Erfahrungen und Vorstellungen mitteilen, was eine gute Pflegefamilie ausmacht und was ihre Schutz-, Beteiligungs- und Beschwerderechte stärken kann. Mithilfe der verschiedenen Zugänge will der Forschungsverbund Erfahrungen, Sichtweisen und Wünsche der jungen Menschen sammeln und auswerten, um anschließend herauszuarbeiten, welche Schutzkonzepte im Bereich des Pflegekinderhilfe benötigt werden.
Bislang sind mögliche Risiken für junge Menschen in Pflegefamilien wenig erforscht. In der Praxis finden sich bislang nur Einzelmaßnahmen für einen besseren Schutz, aber keine aufeinander abgestimmten Konzepte oder Verfahren für alle Akteur*innen in der Infrastruktur der Pflegekinderhilfe. Mit dem Verbundprojekt FosterCare soll dazu beigetragen werden diese Lücken zu schließen. Auf Basis der Erfahrungen junger Menschen sowie von Pflege- und Herkunftsfamilien und Fachkräften werden feldspezifische Schutzkonzepte für die Pflegekinderhilfe entwickelt. Am Universitätsklinikum Ulm, der Universität Hildesheim und der Hochschule Landshut werden darum auch Praxisrecherchen und Gruppendiskussionen mit allen Akteur*innen durchgeführt. Vor dem Hintergrund aller Ergebnisse werden schließlich mit fachpolitisch relevanten Schlüsselpersonen Handlungsempfehlungen erarbeitet.
Stärkung persönlicher Rechte junger Menschen
Im Jubiläumsjahr der UN-Kinderrechtskonvention leistet das Verbundprojekt FosterCare einen notwendigen Beitrag zur Stärkung persönlicher Rechte junger Menschen in der Pflegekinderhilfe durch Schutzkonzepte. Die UN-Kinderrechtskonvention stattet alle jungen Menschen mit Rechten zur Aufklärung, Information und Transparenz in allen Angelegenheiten aus, die sie betreffen. Ihnen werden auch Möglichkeiten zur Beschwerde sowie Mitsprache bei behördlichen Vorgängen garantiert. Die Stärkung dieser Kinderrechten in der Pflegekinderhilfe gehört darum endlich auf die Agenda.
Durch unterschiedliche Forschungsprojekte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe liegt im Institut für Sozial- und Organisationspädagogik der Universität Hildesheim, seit Jahren, ein Fokus auf der Entwicklung und Etablierung von Schutzkonzepten und der Stärkung der höchstpersönlichen Rechte von jungen Menschen.
Quelle: Erstellt von Presseinformation des Universitätsklinikums Ulm, der Hochschule Landshut und der Universität Hildesheim vom 20.11.2019
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