Gerichtsverfahren

Sorgerecht in Hamburg und Schleswig-Holstein 2018

Das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein hat die jährlichen, statistischen Informationen zu Sorgerechtsübertragungen für Kinder und Jugendliche veröffentlicht.

16.07.2019

Zahl der Sorgerechtsübertragungen in Hamburg rückläufig

Im Jahr 2018 haben die Familiengerichte in Hamburg für 468 Kinder und Jugendliche die voll­ständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge angeordnet. Das sind 21 Prozent weniger als im Vorjahr, so das Statistikamt Nord. Im mittelfristigen Vergleich zu 2013 stieg die Zahl dagegen um 21 Prozent.

In 41 Prozent der Fälle wurde eine vollständige und in 59 Prozent eine teilweise Sorgerechts­übertragung angeordnet.

42 Prozent aller betroffenen Minderjährigen waren jünger als sechs Jahre und 37 Prozent sechs bis unter 14 Jahre alt. Der Anteil der 14- bis unter 18-Jährigen belief sich auf 21 Prozent.

Fünf Prozent mehr Sorgerechtsübertragungen in Schleswig-Holstein

Die Familiengerichte in Schleswig-Holstein haben im Jahr 2018 für 463 Kinder und Jugendli­che die vollständige oder teilweise Übertragung der elterlichen Sorge angeordnet. Das sind fünf Prozent mehr als im Vorjahr. Im mittelfristigen Vergleich zu 2013 sank die Zahl der Sorge­rechtsübertragungen dagegen um zehn Prozent.

In 49 Prozent der Fälle erfolgte eine vollständige und in 51 Prozent eine nur teilweise Sorge­rechtsübertragung.

Bei 36 Prozent der betroffenen Minderjährigen handelte es sich um Kleinkinder unter sechs Jahren. 37 Prozent waren sechs bis unter 14 Jahre alt. Der Anteil der Jugendlichen (ab 14 Jahren) belief sich auf 27 Prozent.

Hinweis des Statistikamts

Die Einschränkung oder der Entzug des elterlichen Sorgerechts erfolgt, wenn eine Gefahr für das Wohl oder das Vermögen der bzw. des Minderjährigen auf andere Weise nicht abgewen­det werden kann. Die elterliche Sorge kann auf das Jugendamt oder auf eine Dritte bzw. einen Dritten übertragen werden.

Quelle: Statistikamt Nord vom 09.07.2019

Redaktion: Kerstin Boller

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