Qualifizierung

Psychosoziale Beratung und Therapie: Master-Studiengang „Beratung und Sozialrecht“ der FH FFM wird erweitert

Ab dem Sommersemester 2011 wird der Masterstudiengang „Beratung und Sozialrecht“ der Fachhochschule Frankfurt am Main (FH FFM) erweitert. Studierenden ist es dann möglich, sich auf den Bereich Beratung und Psychotherapie in der Lebensspanne zu spezialisieren, der sich neben der Kindheit auch anderen Lebensphasen widmet.

14.12.2010

Für die psychosoziale Beratung und Therapie von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wird besonders psychoanalytisches und systemisches Verstehen und Intervenieren vermittelt. Der Erwerb entwicklungspsychologischer, diagnostischer und rechtlicher Kompetenzen, bildet dabei die Grundlage. 

Der anwendungsorientierte Studiengang des Fachbereichs 4: Soziale Arbeit und Gesundheit der FH Frankfurt dauert sechs Semester. Er kann tätigkeitsbegleitend studiert werden. „Wir qualifizieren unsere Studierenden insbesondere für die Praxis der psychologischen Beratung, Erziehungsberatung, Schulpsychologie und klinischen Sozialarbeit. Daneben soll die Zugangsmöglichkeit zur postgradualen Weiterbildung als Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut eröffnet werden“, betont Studiengangsleiter Michael Märtens. 

Der Studiengangsschwerpunkt richtet sich an Diplom- und Bachelor-Absolventinnen und -Absolventen der Pädagogik, der Sozialen Arbeit und anderer Sozialwissenschaften. 

Weitere Informationen finden sich unter:

http://www.fh-frankfurt.de/de/fachbereiche/fb4/studiengaenge/beratung_sozialrecht_ma.html

Quelle: Fachhochschule Frankfurt am Main

Back to Top