Qualifizierung

Niedersachsen führt staatlich anerkannte Weiterbildung zur Familienhebamme bzw. zum Familienentbindungspfleger ein

Als erstes Bundesland in Deutschland führt Niedersachsen eine staatlich anerkannte Weiterbildung zur Familienhebamme bzw. zum Familienentbindungspfleger ein. Die dafür erforderliche Änderung der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen hat Niedersachsens Sozialministerin Aygül Äzkan am vergangenen Montag unterzeichnet. Äzkan: „Unser Ziel ist, Familienhebammen als feste Partnerinnen in der Jugendhilfe zu etablieren. Wir wollen künftig jeder Kommune den Einsatz von Familienhebammen ermöglichen."

01.12.2010

 

Familienhebammen betreuen schwangere Frauen, Mütter und ihre Kinder, wenn sie gesundheitlichen, medizinisch-sozialen oder psychosozialen Risiken ausgesetzt sind. Die Hebammenbetreuung endet nicht wie im Regelfall acht Wochen nach der Geburt, sondern kann bis zum vollendeten 1. Lebensjahr des Kindes fortgesetzt werden. Sozialministerin Aygül Äzkan: „Hebammen genießen in der Gesellschaft hohes Ansehen. Insbesondere Familienhebammen setzen sich für das Wohl unserer Kinder ein und sind bestens geeignet, Eltern zu unterstützen. Mit der Weiterbildung zur staatlich anerkannten Familienhebamme bzw. zum staatlich anerkannten Familienentbindungspfleger stärken wir die Akzeptanz dieser Berufsgruppe nachhaltig."

 

In der Vergangenheit hat die vom Land geförderte Stiftung „Eine Chance für Kinder" in Niedersachsen bereits ca. 220 Hebammen zu Familienhebammen fortgebildet. Diese Zahl stellt im Vergleich der Bundesländer einen Spitzenwert dar und ermöglicht mittlerweile mehr als 40 niedersächsischen Kommunen den Einsatz von Familienhebammen. Die künftig mögliche Weiterbildung umfasst einen Unterrichtsumfang von 400 Stunden. Mit ihr werden sowohl die Zugangsvoraussetzungen als auch die Inhalte der Ausbildung auf ein verbindliches einheitliches Niveau gestellt.

Für die bereits durch die Stiftung „Eine Chance für Kinder" in 170 Stunden fortgebildeten Familienhebammen wird ein verkürzter Weiterbildungslehrgang angeboten, um die Erlaubnis zur Führung der Weiterbildungsbezeichnung zu erhalten. Bislang hat bereits die Hälfte der insgesamt ca. 220 fortgebildeten Familienhebammen ihr Interesse für die verkürzte Weiterbildung bekundet. Erste Weiterbildungsgänge sollen ab April 2011 beginnen. Ansprechpartner sind sowohl der Hebammenverband Niedersachsen als auch die Stiftung „Eine Chance für Kinder".

Herausgeber: Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Integration

 

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