Kinderschutz
Istanbul-Konvention: Gewalt gegen Mädchen und Frauen konsequent bekämpfen
Der Deutsche Bundestag hat in erster Lesung über die Ratifikation der Istanbul-Konvention beraten. Das Übereinkommen des Europarats leistet einen zentralen Beitrag dafür, den Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt entscheidend zu stärken und weiter zu entwickeln und schafft einheitliche Schutzstandards in ganz Europa.
04.05.2017
Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Donnerstag (27.04.2017) in erster Lesung über den Gesetzentwurf zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die so genannte "Istanbul-Konvention" beraten. (<link https: www.jugendhilfeportal.de fokus kinderschutz artikel der-schutz-von-frauen-vor-gewalt-wird-in-deutschland-nachhaltig-gestaerkt external-link-new-window zum>jugendhilfeportal.de berichtete)
Schutz von Frauen vor Gewalt
Dazu erklärt Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig: "Gewalt gegen Mädchen und Frauen muss konsequent bekämpft werden. Jede dritte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben Gewalt. Dabei spielen weder Alter, soziale Herkunft noch Nationalität eine Rolle - das wissen wir aus Studien. Die Reform des Sexualstrafrechts, das den Grundsatz "Nein heißt Nein" umfasst, war der letzte wichtige Baustein, damit auch Deutschland endlich die Istanbul-Konvention ratifizieren kann. Mit der Ratifizierung setzen wir national und international ein wichtiges Signal. Es ist wichtig, dass möglichst alle Mitgliedstaaten des Europarats der Konvention beitreten. Denn sie leistet mit ihrem umfassenden Ansatz einen zentralen Beitrag dafür, den Schutz von Frauen vor Gewalt in Europa entscheidend zu stärken und weiter zu entwickeln", so Manuela Schwesig.
Recht auf gewaltfreies Leben
Mit dem Beitritt zum Übereinkommen verpflichtet sich Deutschland, auch in Zukunft alles dafür zu tun, um Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen, Frauen zu schützen und ihnen Hilfe und Unterstützung zu bieten. Die 81 Artikel des Übereinkommens enthalten umfassende Verpflichtungen zur Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, zum Schutz der Opfer und zur Bestrafung der Täter beziehungsweise Täterinnen. Die Konvention zielt damit zugleich auf die Stärkung der Gleichstellung von Mann und Frau und des Rechts von Frauen auf ein gewaltfreies Leben.
Schutzstandards einheitlich in ganz Europa
Es ist geplant, das Gesetzgebungsvorhaben noch in dieser Legislaturperiode abzuschließen, damit die Konvention für Deutschland zügig in Kraft treten kann. Damit es gelingt, auf europäischer Ebene einheitliche Schutzstandards zu schaffen, ist es wichtig, dass möglichst alle 47 Mitgliedstaaten des Europarats dem Übereinkommen beitreten. Bislang haben es 22 Mitgliedstaaten ratifiziert. Die bereits eingesetzte Gruppe von Expertinnen und Experten wird nun zukünftig auch in Deutschland überprüfen und berichten, ob und wie die Verpflichtungen von Deutschland eingehalten werden. Sobald das Gesetz zum Beitritt in Kraft ist, können Bürgerinnen und Bürger etwaige Klagen vor deutschen Gerichten direkt auf die Bestimmungen der Konvention stützen.
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 28.04.2017
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