Kinderschutz
Ergänzendes Hilfesystem: Opfer sexueller Gewalt können weiter Hilfe beantragen
Wer als Kind oder Jugendlicher im institutionellen Bereich sexuell missbraucht wurde, kann weiterhin Leistungen aus dem Ergänzenden Hilfesystem sexueller Missbrauch (EHS) beantragen. Auch das Land Nordrhein-Westfalen ist dem EHS beigetreten.
12.01.2017
Neben dem Bund haben viele Institutionen die Vereinbarung zur Beteiligung am EHS verlängert: die Evangelische Kirche in Deutschland einschließlich der Diakonie Deutschland, die Deutsche Bischofskonferenz, die Deutsche Ordensobernkonferenz, der Deutsche Caritasverband, das Deutsche Rote Kreuz, der Deutsche Kinderschutzbund, die Arbeiterwohlfahrt, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie das Land Berlin. Zudem ist jetzt auch Nordrhein-Westfalen als 14. Bundesland dem EHS beigetreten.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betont: "Sexuelle Gewalt hinterlässt bei den Opfern tiefe Wunden, die - wenn überhaupt - nur schwer heilen. Menschen, die in der Kindheit oder Jugend sexuell missbraucht wurden, sind oft erst in der zweiten Lebenshälfte in der Lage, über ihr Leid zu sprechen und Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ich freue mich sehr, dass neben dem Bund auch zahlreiche Institutionen und Länder die Antragsfristen verlängern werden. An die Beteiligten, die dies ablehnen, appelliere ich ihre Entscheidung zu überdenken. Dass immer noch Anträge eingehen, zeigt doch, wie wichtig es weiterhin ist, den Betroffenen zu helfen", so Manuela Schwesig.
Das EHS unterstützt Menschen, die als Kinder oder Jugendliche sexuellen Missbrauch erlitten haben und die heute noch unter den Folgewirkungen leiden. Das EHS geht auf Empfehlungen des "Runden Tisches sexueller Kindesmissbrauch" (RTKM) zurück. Der Bund hat bereits zum 1. Mai 2013 als ersten Teil des EHS den "Fonds Sexueller Missbrauch im familiären Bereich" (FSM) errichtet. Die dafür geschaffenen Organisationsstrukturen werden auch im institutionellen Bereich, dem zweiten Teil des EHS, genutzt.
Betroffene von sexuellem Missbrauch können Hilfeleistungen bis zu 10.000 Euro bei der Geschäftsstelle des FSM beantragen. Hilfeleistungen können allerdings nur dann gewährt werden, wenn sie nicht von anderen bestehenden Systemen, wie zum Beispiel der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung oder im Rahmen des Opferentschädigungsrechts übernommen werden.
In den vergangenen Monaten war ein erhöhtes Antragsaufkommen festzustellen. Als Folge daraus hat sich die Bearbeitungszeit für die einzelnen Anträge verlängert. Deshalb soll das System jetzt umfassend weiter entwickelt werden, damit Betroffene die dringend benötigten Hilfeleistungen schneller erhalten können. Dazu werden zusätzliche Gremien zur Beratung der Anträge eingerichtet, die Aufgaben der Geschäftsstelle des FSM erweitert und die telefonische Erreichbarkeit ausgeweitet. Außerdem wird die Geschäftsstelle durch Neueinstellungen personell erheblich aufgestockt, um Weiterentwicklung und Neuausrichtung dauerhaft umsetzen zu können.
Weitere Informationen zum Ergänzenden Hilfesystem unter: <link http: www.fonds-missbrauch.de _blank external-link-new-window zum fonds>www.fonds-missbrauch.de
Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 12.01.2017
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