Kinderschutz

Appell von terre des homme: Gesetzentwurf zu Kinderehen überarbeiten

In Deutschland leben 1.475 verheiratete minderjährige Mädchen. Die Risiken dieser Frühehen sind groß. Das Kinderhilfswerk terre des hommes appelliert für ein Aufhebungsverfahren, das eine einzelfallbezogene Prüfung zulässt und Wohl und Meinung der jungen Frauen berücksichtigt.

09.03.2017

Weltweit werden etwa 700 Millionen Ehen unter Minderjährigen geschlossen. Die Risiken dieser Frühehen sind vor allem für Mädchen groß: Sie brechen ihre Schulausbildung ab, erfahren Gewalt in der Ehe und riskieren ihr Leben mit Frühschwangerschaften. In Deutschland lebten nach Angaben des Ausländerzentralregisters Mitte 2016 1.475 verheiratete ausländische Minderjährige, davon 361 unter 14 Jahren.

Eheschließungen bei Kindeswohlgefährdung auflösen

Laut einem Gesetzentwurf des Justizministeriums ist vorgesehen, bisher anerkannte im Ausland geschlossene Ehen Minderjähriger zukünftig nur noch bei Härtefällen im Alter von 16 und 17 Jahren anzuerkennen. Sie sollen ansonsten als »nichtig« erklärt werden. »Eheschließungen mit Minderjährigen genauer anzusehen und bei Kindesschutzgefährdung aufzulösen, ist richtig«, erklärte Jörg Angerstein, Vorstandssprecher des internationalen Kinderhilfswerks terre des hommes. »Allerdings schießt der Gesetzgeber mit dieser Initiative über das Ziel hinaus, denn die Nichtigkeit einer Ehe lässt keinen Raum für eine einzelfallbezogene Prüfung, die das Wohl der verheirateten Minderjährigen und ihre Meinung berücksichtigt.« Zudem fallen dadurch eherechtliche Ansprüche weg. Kinder, die aus einer Ehe hervorgegangen sind, würden dann als unehelich gelten und wären zusammen mit ihrer minderjährigen Mutter schnell Stigmatisierung und Ausgrenzung ausgesetzt.

Aufhebungsverfahren für Ehen ab 14 Jahren 

terre des hommes appelliert an das Justizministerium, den Gesetzentwurf zu überarbeiten. »Das Ministerium sollte besser ein Aufhebungsverfahren für alle Minderjährigenehen ab 14 Jahren einführen, da dies mehr Rechtssicherheit für die Betroffenen bringt und dem Kindeswohl dient«, so Jörg Angerstein. »Das würde bedeuten, dass Gerichte nach Kindeswohlprüfung und Anhörung der Betroffenen eine Entscheidung über die Aufhebung oder Anerkennung der Ehe treffen. Wir brauchen dazu allerdings auch mehr qualifiziertes Personal in der Flüchtlingssozialarbeit, um zwischen Behörden und Familien zu vermitteln, und wir brauchen mehr Mutter-Kind-Einrichtungen, um den Schutz der jungen Mütter zu garantieren.«

Quelle: terre des hommes vom 07.03.2017

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