Kinderschutz
13.000 registrierte Fälle sexuellen Missbrauchs an Kindern und Jugendlichen im Jahr 2009
Berlin: (hib/AW/AH) Für das Jahr 2009 weist die polizeiliche Kriminalstatistik circa 13.000 Fälle sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen aus. Dies teilt die Bundesregierung in ihrem Zwischenbericht des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" mit.
03.02.2011
Wie viele Mädchen und Jungen aber tatsächlich unter sexuellem Missbrauch leiden, sei nicht bekannt, da die Kriminalstatistik nur jene Fälle registriere, die zur Anzeige gebracht worden sind. Allerdings geht die Regierung trotz des gestiegenen Bewusstseins in der Bevölkerung für Kindesmissbrauch von einer "hohen Dunkelziffer" sexueller Missbrauchsfälle aus.
Über 50 Prozent der Missbrauchsfälle fanden nach Angaben der Regierung im familiären Umfeld statt. Zunehmend mehr Missbräuche würden aber auch aus medizinisch-therapeutischen Abhängigkeitsverhältnissen und in Erziehungs-, Betreuungs- und Ausbildungsverhältnissen bekannt. Insgesamt seien Mädchen deutlich häufiger Opfer sexuellen Missbrauchs. Im Gegensatz zu Jungen würden sie auch deutlich häufiger den Missbrauch innerhalb der Familie erleiden müssen. Im überwiegenden Teil aller Missbrauchsfälle seien Männer die Täter. Allerdings würde nach Schätzungen rund ein Drittel aller Missbrauchsfälle nicht von Erwachsenen begangen.
Die Bundesregierung teilt in ihrer Unterrichtung mit, dass der Runde Tisch - er setzt sich zusammen aus 60 Vertretern von Kinder- und Opferschutzverbänden, Familienverbänden, Schul- und Internatsträgern, der Freien Wohlfahrtspflege, der beiden großen christlichen Kirchen, der Wissenschaft und des Rechtswesens sowie aus Bund, Ländern und Kommunen -, der sich am 23. April 2010 konstituierte, bis Ende 2011 einen Abschlussbericht vorlegen wird.
Die Bundestagesdrucksache steht <link http: dip21.bundestag.de dip21 btd _blank external-link-new-window>hier zum Download zur Verfügung.
Quelle: Deutscher Bundestag
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/042/1704265.pdf
Herausgeber: Deutscher Bundestag
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