Flucht und Migration
Schleswig-Holstein will Flüchtlingsbetreuung in Kommunen stärken
Die Landesregierung will in der Flüchtlings- und Zuwanderungspolitik besonders die Kommunen unterstützen. Unter anderem soll dabei eine landesweit tätige Servicestelle helfen.
18.06.2015
Wie Innenminister Stefan Studt auf einer Veranstaltung des Einwandererbundes sagte, soll künftig eine landesweit tätige Servicestelle dabei helfen, die nach der Gemeindeordnung vorgesehenen und die in vielfältiger Form bestehenden Integrations- und Partizipationsgremien von Zugewanderten vor Ort zu stärken, bei Bedarf neue kommunale Gremien in den Kommunen zu initiieren und eine Verzahnung sowohl der bestehenden Gremien untereinander als auch mit dem Land zu erzielen.
"Wir wollen die Integrationsarbeit von Land, Kommunen und zivilen Organisationen besser vernetzen und das ehrenamtliche Engagement von Zuwanderern in den Städten und Gemeinden stärken", sagte Studt. Einzelheiten dieser neuen, landesweit tätigen Servicestelle werden zurzeit im Innenministerium erarbeitet. Die Servicestelle soll in der zweiten Jahreshälfte ihre Arbeit aufnehmen.
Die bisherige Betreuungskostenpauschale von insgesamt 101,25 Euro im Quartal wird ab Juli umgestellt auf eine einmalige Integrationspauschale in Höhe von 900 Euro für jeden in der Kommune ankommenden Flüchtling. Die Integrationspauschale, aus der neben einer Vielzahl von haupt- und ehrenamtlichen Aufgaben auch ehrenamtliche Helfer beim Sprachunterricht unterstützt werden können, ist eine freiwillige Leistung des Landes und wird den amtsfreien Gemeinden und Ämtern zufließen. "Wir wollen damit erreichen, dass das Geld dort eingesetzt wird, wo die Menschen auch tatsächlich aufgenommen und betreut werden", sagte Studt. Weitere Einzelheiten würden noch mit den Kommunen abgestimmt.
Quelle: Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten Schleswig-Holstein vom 16.06.2015
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