Flucht und Migration

Sachsen: Neue Maßnahme zur Berufsvorbereitung von volljährigen Geflüchteten

Für das Nachholen von Bildung gab es bisher für über 18-jährige Geflüchtete wenige Möglichkeiten. Um einen Zugang zum Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu erhalten und ihre Integration zu ermöglichen, startet der Freistaat Sachsen eine neue Maßnahme, damit volljährige Geflüchtete eine berufsbezogene Grundbildung sowie praktischer Erfahrungen erwerben können.

20.04.2018

Unter den geflüchteten Menschen, die nach Sachsen gekommen sind, befinden sich viele junge Menschen ohne ausreichende schulische Bildung und einen entsprechenden Schulabschluss. Um einen Zugang zum Ausbildungs- oder Arbeitsmarkt zu erhalten und ihre Integration zu ermöglichen, ist das Nachholen von Bildung unerlässlich. Bisher gibt es für Geflüchtete über 18 Jahre dafür nur wenige Möglichkeiten. Die momentan zur Verfügung stehenden Instrumente der Bundesagentur für Arbeit setzen einen schulischen Kenntnisstand voraus, der mit einer Bildungslaufbahn von mindestens acht Jahren im deutschen Schulsystem vergleichbar ist. Diesen Anspruch erfüllen viele der Geflüchteten nicht. Der Bund sieht aber derzeit keine Möglichkeit, die Finanzierung der Lücke zwischen schulischer Vorbildung mit Abschluss und der Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung zu tragen.

Bessere berufliche Vorbereitung von volljährigen Geflüchteten

Die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping erklärte: „Daher startet der Freistaat Sachsen eine Maßnahme zur besseren beruflichen Vorbereitung von Flüchtlingen über 18 Jahren, die nicht mehr schulpflichtig sind. Damit ebnen wir den Weg für junge Menschen in eine Ausbildung beziehungsweise in den Arbeitsmarkt. Das Projekt ist ein wichtiger Baustein für eine gelingende Integration.“

Eine erste Bedarfsabgabe hat ergeben, dass zunächst 800 Personen, die bei der Bundesagentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter gemeldet sind, als Teilnehmende  der Maßnahme in Frage kämen. Durch weitere Bedarfsabfragen der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter wird ermittelt, ob zwei weitere Durchgänge mit Beginn März und September 2019 erforderlich sind.

Berufsbezogene Grundbildung und Praktika

„Die Maßnahme, die im Wesentlichen aus einem Bildungsmodul besteht, wird eng mit den Angeboten der Agenturen für Arbeit und Jobcenter zur Ausbildungs-und Beschäftigungsförderung verknüpft. Es dient dem Erwerb einer berufsbereichsbezogenen Grundbildung und wird mit praktischer Tätigkeit, beispielsweise durch betriebliche Praktika, ergänzt. Die zu vermittelnden Bildungsinhalte sind auf die Anforderungen einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme ausgerichtet, so dass im Anschluss ein nahtloser Übergang in Maßnahmen zur Vorbereitung einer beruflichen Ausbildung möglich ist“, erklärt Integrationsministerin Petra Köpping.

Erster Kurs startet im Herbst mit 400 Teilnehmenden

Die Maßnahme umfasst 18 Monate und wird in Vollzeit durchgeführt. Im Herbst starten die ersten Kurse mit zunächst 400 Teilnehmenden, diese Zahl wird sich in den zwei weiteren Durchgängen verdoppeln. Ziel ist die Herstellung der Ausbildungsreife. Die Teilnehmenden erhalten nach Abschluss des Moduls ein Zertifikat. Die gesamte Maßnahme wird zunächst als wissenschaftlich begleitetes Modellprojekt mit einer Laufzeit von 2018 bis 2021 durchgeführt. Für die ersten Kurse sind 7,2 Millionen Euro eingeplant. Die Maßnahme wird von Trägern umgesetzt (ein Träger je Landkreis/kreisfreier Stadt), die bereits Erfahrung im Bereich der Vermittlung von schulischer und beruflicher Bildung besitzen. Eine entsprechende Ausschreibung wird derzeit im Geschäftsbereich Gleichstellung und Integration vorbereitet.

Chance für den Schritt in eine selbstbestimmte Zukunft

Integrationsministerin Petra Köpping abschließend: „Die Maßnahme ist Teil des Zukunftspaktes der Sächsischen Staatsregierung. Ich möchte mich daher bei allen Ressorts bedanken, die konstruktiv dessen Entwicklung begleitet und unterstützt haben. Für die geflüchteten Menschen bedeutet die Teilnahme an der Maßnahme eine große Chance für den Schritt in eine selbstbestimmte Zukunft in unserem Land. Und das ist nicht nur ein Gewinn für die oder den Einzelnen sondern für auch für uns als Gesamtgesellschaft“.

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf der Grundlage des von den Abgeordneten im Sächsischen Landtag verabschiedeten Haushaltes.

Quelle: Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration vom 17.04.2018

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