Flucht und Migration

PARITÄTISCHER kritisiert Pläne für „Geordnetes Rückkehrgesetz“

Die Pläne des Bundesinnenministeriums für ein sog. "Geordnetes Rückkehrgesetz" seien Ausdruck eines äußerst repressiven Umgangs mit der Zivilgesellschaft, kritisiert der Paritätischer Wohlfahrtsverband. Der Gesetzentwurf sieht u.a. vor, dass ausreisepflichtige Ausländer vor ihrer Abschiebung besser überwacht sowie leichter in Abschiebehaft genommen werden können. Bei einer Sachverständigen-Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages stießen die Pläne auf ein geteiltes Echo.

01.04.2019

Die Pläne von Bundesinnenminister Seehofer zur Verschärfung der Straf- und Bußgeldvorschriften zur besseren Durchsetzung von Abschiebungen kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband scharf. Die geplante Kriminalisierung all jener, die über geplante Abschiebungen berichten, stelle einen völlig unverhältnismäßigen Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit dar. Die Pläne seien Ausdruck eines äußerst repressiven Umgangs mit der Zivilgesellschaft als Ganzes, kritisiert der Verband.

Eingriff in die Grund- und Menschenrechte

„Es ist schlimm genug, dass durch dieses Gesetz Beratungsstellen in ihrer Arbeit behindert und Betroffene möglicherweise daran gehindert werden, von ihnen zustehenden Rechtsmitteln Gebrauch zu machen. Darüber hinaus handelt es sich hier um einen massiven Eingriff in die allgemeine Meinungs- und Informationsfreiheit“, so Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands. Sollten die Gesetzespläne des Bundesinnenministeriums umgesetzt werden, bedeute dies auch eine Einschränkung der Pressefreiheit und grundlegender Bürgerrechte. „Ganz unabhängig davon, wie man zum Thema Abschiebungen steht - die geplante Regelung muss jeder Bürger, jede NGO, jede Medienredaktion geradezu als Maulkorb empfinden. Wenn die Pläne realisiert würden, wäre das eine deutliche Attacke gegen unsere freiheitlichen und rechtsstaatlichen Prinzipien“, warnt Rosenbrock.

In einem Schreiben an Bundesinnenminister Horst Seehofer legt der Paritätische seine Bedenken dar und mahnt, die entsprechenden Formulierungen aus dem Entwurf des „Zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht (Geordnete Rückkehrgesetz)“ zu streichen. Der Verband bezieht darin zudem kritisch Stellung auch zu weiteren Inhalten des vorliegenden Gesetzesentwurfes.

Hintergrund

Bei einer Sachverständigen-Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 27.03.2019 stießen die Pläne des Bundesinnenministeriums auf ein geteiltes Echo. Eine Zusammenfassung der verschiedenen Positionen sowie der Gesetzentwurf stehen im Informationssystem des Deutschen Bundestags zur Verfügung.

Quelle: Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V. vom 29.03.2019

Back to Top