Flucht und Migration
Kurse zur Alphabetisierung von Asylsuchenden
Sozialministerin Müller kündigt an, Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive sollen künftig in speziellen Kursen Lese- und Schreibkompetenzen vermittelt werden. Hierfür stellt Bayern 2016 4 Millionen Euro zur Verfügung.
09.05.2016
Unter den Asylbewerbern in Bayern sind Akademiker, Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung, aber auch Analphabeten. Diese Menschen haben nie richtig schreiben und lesen gelernt. Die Bayerische Staatsregierung setzt hier mit einem Förderprogramm an.
Bayerns Sozialministerin Emilia Müller: "Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Gerade für Asylsuchende spielt dabei die Alphabetisierung eine große Rolle. Deshalb werden wir Asylsuchenden mit guter Bleibeperspektive künftig in speziellen Kursen Lese- und Schreibkompetenzen vermitteln. Dafür stellen wir allein in diesem Jahr 4 Millionen Euro zur Verfügung."
Wer in ein fremdes Land und einen fremden Kulturkreis kommt, kann erst mit guten Lese- und Schreibfähigkeiten die neue Sprache erlernen. "Die Alphabetisierung ist ein entscheidender Schritt, damit sich die Asylsuchenden in alltäglichen Situationen zurechtfinden können. Mit der Vermittlung der deutschen Sprache können wir ihnen mittelfristig auch die aktive Teilhabe am beruflichen und gesellschaftlichen Leben in Deutschland ermöglichen", so die Ministerin.
Seit 2013 fördert und unterstützt das Bayerische Sozialministerium hauptamtliche und ehrenamtliche Deutschkurse für Asylbewerber. Die 'Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende' ergänzen das bereits bestehende Sprachförderangebot. Für das Jahr 2016 wurden die Mittel für sprachliche Qualifizierung insgesamt auf knapp 17 Millionen Euro aufgestockt.
Die Förderhinweise zum Modellprojekt 'Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende' sind zu finden unter: <link http: www.stmas.bayern.de migration external-link-new-window zu weiteren informationen auf den seiten des bayrischen staatsministerium für arbeit und familie>www.stmas.bayern.de/migration
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 03.05.2016
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