Flucht und Migration
Integration als dauerhafte Herausforderung: IntMK mit wichtigen Beschlüssen
Die Integrationsministerinnen und -minister haben auf ihrer Jahrestagung in Berlin die Integration als dauerhafte Herausforderung und Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft hervorgehoben. Mit einer Reihe von wichtigen Beschlüssen setzt die Integrationsministerkonferenz (IntMK) auf Integration von Anfang an, auf eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt sowie eine passgenaue Sprachförderung und Stärkung der Migrationsberatung.
15.04.2019
1. Fortführung der Flüchtlingsfinanzierung ab 2020
Die IntMK hält die weitere finanzielle Beteiligung des Bundes an den Kosten von Unterbringung, Betreuung und Integration von Geflüchteten in den Jahren ab 2020 mindestens auf dem Niveau von 2019 (4,7 Milliarden Euro) für notwendig und fordert den Bund auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. „Vor allem die Kommunen brauchen auch ab 2020 eine ausreichende und verlässliche Finanzierung, um die gute und erfolgreiche Integration von Geflüchteten in unsere Gesellschaft fortsetzen zu können“, verdeutlicht Integrationsministerin Stefanie Drese.
2. Migrationsberatung des Bundes nachhaltig stärken
Die IntMK unterstreicht den hohen Stellenwert bedarfsgerechter kompetenter Migrationsberatung und ihre besondere gesellschaftspolitische Relevanz. Bund und Länder tragen gemeinsam die Verantwortung für vor Ort funktionierende Angebote und ihre zeitgemäße Weiterentwicklung. Drese: „Angesichts der bestehenden umfangreichen und äußerst komplexen Anforderungen an die Beratung ist eine gute Abstimmung und Zusammenarbeit aller Beteiligten notwendig. Insbesondere die Beratungssysteme des Bundes für jugendliche und erwachsene Zugewanderte müssen mit den ergänzenden Angeboten der Länder und Kommunen koordiniert sein, um die Bedarfe möglichst effektiv abdecken zu können.“
3. Einen echten Spurwechsel wagen
Abgelehnte und nur geduldete Asylsuchende, die zum Zeitpunkt eines Stichtags gut integriert sind und einen Arbeitsplatz haben, sollen nach Auffassung der IntMK eine echte Chance bekommen zu bleiben. „Migranten, die selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen, Steuern zahlen und deren Kinder in Schule oder Kita gehen, brauchen Rechtssicherheit über einen Aufenthaltstitel“, so Drese.
4. Erwerbsintegration zugewanderter Frauen stärken
Zugewanderte Frauen haben auch mehrere Jahre nach ihrer Ankunft in Deutschland erhebliche Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit und Ausbildung. Um bestehenden Geschlechterungleichheiten entgegenzuwirken, ist es aus Sicht der IntMK erforderlich, zugewanderte Frauen gezielt durch arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sowie flexible und unbürokratische Formen der Kinderbetreuung zu fördern. Drese: „Die Kinderbetreuung soll direkt an die Maßnahme angebunden sein und die Möglichkeit für Übergänge in die Regelbetreuung vorsehen.“
Quelle: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern vom 12.04.2019
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