Flucht und Migration

Flüchtlingskinder dürfen nicht einfach "verschwinden"

Anlässlich des Internationalen Tages des vermissten Kindes fordert der Internationale Sozialdienst im Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. wirksame Maßnahmen, um der steigenden Zahl "verschwundener" Flüchtlingskinder entgegenzuwirken.

25.05.2016

In der täglichen Beratungsarbeit erreichen den Internationalen Sozialdienst (ISD) immer öfter Suchanfragen aus Deutschland und dem Ausland nach vermissten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Zum Teil "verschwinden" Kinder und Jugendliche auf ihrem Weg durch Europa nach Deutschland, andere kommen in Deutschland an und "verschwinden" im Rahmen der jugendhilferechtlichen Zuweisung und Unterbringung. Laut Aussage der Bundesregierung wurden im Jahr 2015 knapp 6.000 minderjährige Flüchtlinge dauerhaft als vermisst gemeldet. Die Erfahrung des ISD zeigt, dass insbesondere eine fehlende bundesweit einheitliche Registrierung ihr Auffinden stark erschwert oder fast unmöglich macht.

Minderjährige sind gerade auf der Flucht besonderen Risiken ausgeliefert. Der kürzlich erschienene Bericht zur Bekämpfung des Menschenhandels der EU Kommission hebt die besondere Gefährdung von Kindern und Jugendlichen deutlich hervor. Sie sind in der permanenten Gefahr, auf ihrem Migrationsweg Opfer von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung zu werden. Auch für Kinder und Jugendliche, die im Rahmen des jugendhilferechtlichen Unterbringungsverfahrens "verschwinden" – sei es, weil sie sich z.B. eigenständig auf den Weg machen, Angehörige und Bezugspersonen zu erreichen – besteht diese Gefahr.

"Die Bundesregierung und Bundesländer müssen ihrem Schutzauftrag für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gerecht werden und Voraussetzungen schaffen, damit Kinder und Jugendliche nicht einfach verschwinden", sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Er fordert, im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme die besonderen Schutzbedürfnisse sowie Wünsche und Vorstellungen der Minderjährigen im Verteilprozess möglichst zu berücksichtigen. Zentral hierbei ist die Etablierung eines funktionierenden Verfahrens der Familienzusammenführung innerhalb Deutschlands, aber ggf. auch länderübergreifend. Damit über das "Verschwinden" von Kindern nicht mehr gemutmaßt werden muss, Eltern und Verwandte in Angst und Ungewissheit versetzt werden, müssen unbegleitete Kinder und Jugendliche einheitlich erfasst werden, um so eine gesicherte Datenlage in Deutschland zu schaffen.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 25.05.2016

Redaktion: Kerstin Boller

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