Flucht und Migration
Familiennachzug mehrfach Thema im Bundestag
Der Familiennachzug zu in Deutschland anerkannten Schutzberechtigten ist Thema mehrerer Kleiner Anfragen im Deutschen Bundestag. Vielfach kommt es offenbar aufgrund fehlender Dokumente zu Verzögerungen.
08.08.2016
Der Familiennachzug zu in Deutschland lebenden anerkannten syrischen Flüchtlingen verzögert sich offenbar häufig wegen fehlender Dokumente. Mitte Mai 2016 seien bei den betroffenen Auslandsvertretungen in der Türkei, im Libanon, Jordanien, Ägypten und Griechenland insgesamt noch rund 13.000 Verfahren nicht entschieden gewesen, heißt es in der Antwort (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window der bundesregierung bt-ds.>18/9264) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window anfrage bündnis die grünen bt-ds.>18/8984) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Verfahren zum Familiennachzug
So kam den Angaben zufolge allein die deutsche Botschaft in Beirut auf 5.650 offene Verfahren zum Familiennachzug. Beim Generalkonsulat in Istanbul waren es Mitte Mai 4.400, in Ankara 615, in Izmir 523, in Amman 1.298, in Kairo 350 und in Athen 194. Die noch offenen Verfahren könnten zumeist wegen fehlender Dokumente nicht entschieden werden.
Die Bundesregierung bemüht sich nach eigenen Angaben um erweiterte Kapazitäten in den Auslandsvertretungen zur Bearbeitung von Anträgen zum Familiennachzug. Dabei würden auch erleichterte Verfahren geprüft. Durch das Familienunterstützungsprogramm, das die Internationale Organisation für Migration (IOM) umsetze, verspreche sich die Bundesregierung eine verbesserte Vorbereitung und erweiterte Betreuung der Antragsteller. Die IOM-Zentren unterstützten die Antragsteller bezüglich der benötigten Unterlagen.
Mehr Personal für Familiennachzug
Die Bundesregierung setzt sich nach eigenen Angaben dafür ein, dass Flüchtlinge in Griechenland das aktuelle Verfahren zum möglichen Familiennachzug nach Deutschland zügig durchlaufen. Hierzu seien erhebliche materielle und personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt worden, heißt es in der Antwort (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window der bundesregierung bt-ds.>18/9303) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window anfrage die linke bt-ds.>18/8957) der Fraktion Die Linke.
So habe das Auswärtige Amt die deutsche Botschaft in Athen seit Ende März 2016 gezielt personell gestärkt, um Visumanträge auf Familiennachzug zu in Deutschland anerkannten Schutzberechtigten bearbeiten zu können. Zum Personal gehörten auch qualifizierte Beschäftigte mit sehr guten Arabisch-Kenntnissen. Die Personalverstärkung werde zudem laufend überprüft. Derzeit seien vier Mitarbeiter in der Visastelle beschäftigt, die zudem durch Abordnungen von Mitarbeitern anderer Dienstorte unterstützt würden.
Familiennachzug auch eine Frage des Kindeswohls
Vor einer Familienzusammenführung würden die jeweils zugrunde liegenden Sachverhalte von den zuständigen Behörden geprüft. So ermittle das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob sich die Familienangehörigen wirklich in Deutschland aufhalten, ihr Einverständnis zur Familienzusammenführung vorliege und das Kindeswohl berücksichtigt werde.
Quelle: Heute im Bundestag vom 05.08.2016
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