Flucht und Migration

EU darf Rechtsprinzipien und gemeinsame Werte nicht aufgeben

Die Pläne der EU-Kommission zur Umgestaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) bedrohen den individuellen Zugang zum Recht auf Asyl und ein faires und transparentes Verfahren. Darauf macht die Caritas aufmerksam und fordert die Einhaltung der geltenden völker- und menschenrechtlichen Vorgaben.

07.12.2017

„Ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem (GEAS) muss der individuellen Situation von Schutzbedürftigen Rechnung tragen. Neue EU-Regelungen, welche die entwickelten Standards absenken oder den Zugang zum Asylverfahren erschweren, wären ein fatales Zeichen im Ringen um den Bestand eines Europas, das weltweit als Garant für die Wahrung von Menschenrechten wahrgenommen wird“, betont Caritas-Präsident Peter Neher anlässlich des heutigen Jahresempfangs der Hauptvertretung des Deutschen Caritasverbandes in Brüssel.

Zugang zum Recht auf Asyl

Die Pläne der EU-Kommission zur Umgestaltung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) stellen in wichtigen Elementen einen Systemwechsel dar, der den Zugang zum Recht auf Asyl für viele Berechtigte faktisch unmöglich macht. Für den Deutschen Caritasverband gehört es zum Auftrag der EU unabdingbar dazu, fundamentale Rechtsprinzipien und grundlegende Wertvorstellungen nicht, auch nicht in Teilen, in Frage zu stellen.

Keine Absenkung der Schutzkriterien 

„Der individuelle Flüchtlingsschutz muss erhalten bleiben, dazu ein für alle Schutzsuchende faires und transparentes Verfahren zur inhaltlichen Prüfung der Schutzgründe“, unterstreicht Neher. Eine Verlagerung der Verantwortung auf Drittstaaten verbunden mit einer Absenkung von Schutzkriterien werde geltenden völker- und menschenrechtlichen Vorgaben nicht gerecht.

Quelle: Deutscher Caritasverband e.V. vom 06.12.2017

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