Flucht und Migration
DIJuF: Synopse zum Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Nachdem das Gesetz in der vergangenen Woche von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, soll es am 1. November 2015 in Kraft treten. Das DIJuF legt nun eine Synopse mit allen neuen Regelungen vor.
19.10.2015
Am 1. November 2015 tritt das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher in Kraft (<link https: www.jugendhilfeportal.de fokus junge-fluechtlinge artikel bundestag-beschliesst-gesetz-zur-verbesserung-der-unterbringung-versorgung-und-betreuung-auslaendischer-kinder-und-jugendlicher external-link-new-window zur meldung über den>Fachkräfteportal berichtete). Für einen ersten Überblick stellt das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) jetzt eine Synopse vor, die alle Änderungen dokumentiert und Hilfestellung dabei gibt, sich die Verfahren zu erschließen.
Das Gesetz regelt eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder und stellt klar, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Außerdem wird das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit im Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben.
Alle Änderungen und Neuregelungen können in der <link https: www.dijuf.de tl_files downloads external-link-new-window zur>Synopse des DIJuF (pdf, 238 KB) nachgelesen werden.
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