Flucht und Migration
Bremen beschließt Konzept zum künftigen Umgang mit straffällig gewordenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Zu den Eckpunkte des Konzepts zum künftigen Umgang mit straffällig gewordenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gehört eine intensivpädagogische Betreuung und die Möglichkeit freiheitsentziehender Maßnahmen.
13.02.2015
Gegenstand der Eckpunkte ist die Entwicklung von ressortübergreifend abgestimmten Handlungsansätzen zum Umgang mit der vergleichsweise kleinen, aber relevanten Teilgruppe der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die durch eine Häufung unterschiedlichster Straftaten unterschiedlicher Schwere auffallen.
Im Blick sind dabei zurzeit insbesondere rund 30 Jugendliche. Neben den schon angebotenen intensivpädagogischen Maßnahmen sind für einen Teil dieser Gruppe auch freiheitsentziehende Maßnahmen angezeigt, für die es zurzeit in Bremen noch kein Angebot gibt.
Schaffung einer Einrichtung mit intensivpädagogischer Betreuung und der Möglichkeit freiheitsentziehender Maßnahmen
Eine solche bislang in Bremen nicht vorhandene Einrichtung wird als dringend erforderlich bewertet und deshalb entsprechend eingerichtet. Kurzfristig – mit einem Vorbereitungsbedarf von circa vier Wochen - stellt der Senator für Justiz und Verfassung befristet bis zur Fertigstellung einer langfristigen Einrichtung einen derzeit vom geschlossenen Frauenvollzug genutzten Pavillon mit maximal 20 Plätzen außerhalb der Justizvollzugsanstalt (JVA) zur Verfügung. Dieser Standort wird seitens des Sozialressorts als grundsätzlich gut geeignet bewertet.
Mittelfristig – mit einem Vorbereitungsbedarf von rund sechs bis neun Monaten - wird eine langfristig zu nutzende Einrichtung auf dem Gelände der ehemaligen JVA im Blockland errichtet. Das hierfür erforderliche integrative Gesamtkonzept in öffentlicher oder privater Trägerschaft wird vom Sozialressort zeitnah dem Senat vorgelegt. Darin wird auch das vorhandene, ggf. noch zu erweiternde kinder- und jugendpsychiatrische Angebot, das über das Gesundheitsamt zur Verfügung steht, genutzt. Das Sozialressort wird unter Beteiligung des Innenressorts und des Justizressorts kurzfristig einen Vorschlag für einen Betreiber unterbreiten und die Voraussetzungen für eine Betriebsgenehmigung schaffen.
Die zu realisierende Zwischenlösung ebenso wie auch die langfristige Lösung werden nunmehr parallel entwickelt– im Blockland als dauerhafter Standort sowie der Pavillon am Rande der JVA als kurzfristiger verfügbarer Standort zur temporären Überbrückung, bis der dauerhafte Standort im Blockland startfähig ist.
Gewahrsam
Es soll künftig ausgeschlossen werden, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge , die nachts wegen Straftaten oder anderer Sicherheitsstörungen bzw. Gefahrenlagen z. B. im Zusammenhang mit Drogen, Alkohol, autoaggressivem Verhalten etc. von der Polizei aufgegriffen werden, noch in der Nacht wieder entlassen werden. Es erfolgt daher mindestens bis zum kommenden Tag eine Ingewahrsamnahme durch die Polizei oder eine Inobhutnahme durch das Jugendamt in Räumlichkeiten der Polizei Bremen, soweit nicht vorrangig eine psychiatrische Unterbringung oder Untersuchungshaft geboten sind.
Vollständigkeit der Erkennungsdienstlichen Behandlung (ED)
Die Polizei hat sich organisatorisch und personell darauf eingestellt, die derzeit bestehende Halde bei den ED-Behandlungen kurzfristig im Rahmen einer konzertierten Aktion abzuarbeiten. Sie hat das Jugendamt um die Übermittlung der hierfür erforderlichen Informationen gebeten und wird die Termine für die ED Behandlungen kurzfristig abstimmen. Ferner prüft die Polizei Bremen, ob und unter welchen Voraussetzungen eine dezentrale ED-Behandlung auch in den Räumen der ZASt (Zentrale Aufnahmestelle für Flüchtlinge) durchgeführt werden könnte.
Begleitung des Rücktransportes in andere Jugendamtsbezirke
Die Polizei Bremen bzw. die Bundespolizei unterstützen auf Wunsch des Jugendamtes durch Begleitung bzw. andere geeignete Maßnahmen die Verbringung/Rückfahrt der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, um sicherzustellen, dass diese auch am Zielort ankommen. Die weitere Konkretisierung und Umsetzung der Eckpunkte erfolgt durch die Staatsräte der Ressorts Soziales, Justiz, Inneres, Gesundheit, Finanzen und der Senatskanzlei.
Quelle: Freie Hansestadt Bremen vom 10.02.2015
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