Flucht und Migration

Aufwachsen ohne „entweder - oder“: Die aej spricht sich für eine Doppelte Staatsbürgerschaft junger Menschen aus

Rund 3.400 junge Deutsche mit Migrationshintergrund müssen sich aufgrund der Optionspflicht im Jahr 2013 für oder gegen ihre deutsche Staatsangehörigkeit entscheiden. Laut Evangelischer Jugend in Deutschland e. V. (aej) missachtet dieser Zwang die multinationalen Identitäten vieler junger Menschen und erklärt sie zu Deutschen unter Vorbehalt.

07.11.2013

Die aej äußert sich zu Doppelter Staatsbürgerschaft anstelle der Optionspflicht

Erste Erfahrungen mit dem aufwendigen bürokratischen Verfahren zeigen laut aej, dass eine Reihe Optionspflichtiger Gefahr laufen, unbeabsichtigt ihre deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren. Diese Praxis sei rechtlich bedenklich und unverhältnismäßig. Die Optionspflicht erschwere jungen Menschen die Identifikation mit dem Land, in dem sie leben und wirke einer gelungenen Integration in Deutschland entgegen. Die laufenden Koalitionsverhandlungen bieten nach Aussagen der aej die Chance, diese Praxis zu korrigieren und den betroffenen jungen Menschen ein Aufwachsen ohne „entweder - oder“ zu ermöglichen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V. (aej) fordert seit Jahren, die Hürden für die Einbürgerung junger Menschen zu senken, damit sie gleichberechtigt mitgestalten und mitentscheiden können. Deshalb sei die Abschaffung der Optionspflicht überfällig und eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechts notwendig. „Geborene Deutsche im eigenen Land zu Ausländern zu machen ist weder nachhaltig noch förderlich für das Integrationsklima in Deutschland. Eine dauerhafte und grundsätzliche Mehrstaatigkeit für alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern muss ermöglicht werden.“, sagt Mike Corsa, Generalsekretär der aej. Die aej beteilige sich auf vielfältige Weise an der Integration junger Menschen. Die gleichberechtigte Teilhabe aller jungen Menschen an der Gesellschaft gehöre dabei zu ihrem Selbstverständnis. Die Optionspflicht erweise sich dabei als unnötiges Integrationshindernis. Junge Menschen mit Migrationshintergrund sollen nach dem Geburtsortprinzip oder durch Einbürgerung nach der Übergangsregelung neben einer anderen auch die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können, so die aej. Mit Beginn der Volljährigkeit, spätestens jedoch bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, muss laut aej erklärt werden, ob die deutsche oder eine andere Staatsangehörigkeit beibehalten werden soll.

Quelle: Evangelische Jugend in Deutschland e. V. (aej) vom 07.11.2013

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