Inklusion
Stabsstelle Antidiskriminierung arbeitet erfolgreich für ein diskriminierungsfreies Hessen
"Im ersten Jahr konnte die Antidiskriminierungsstelle ein starkes Signal gegen Diskriminierung in Hessen aussenden. Wir hatten 90 Fälle, denen wir mit Rat und Tat zur Seite stehen konnten. Das zeigt, wie wichtig, diese Anlaufstelle ist", so der Bevollmächtigte für Integration und Antidiskriminierung, Staatssekretär Jo Dreiseitel am Freitag in Wiesbaden.
07.04.2016
Die im Jahr 2015 im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eingerichtete Stabsstelle Antidiskriminierung ist Dreiseitel direkt zugeordnet. Eine Leiterin, eine Referentin und einer Sachbearbeiterin kümmern sich gemeinsam mit dem Staatssekretär um die Anliegen und Fragen mit Blick auf mögliche Diskriminierungen.
„Seit der Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle haben sich 90 Personen hilfesuchend an uns gewandt. Am häufigsten waren Anfragen im Hinblick auf Diskriminierungskategorien wie Behinderung, rassistische Diskriminierung und Diskriminierungen aufgrund der geschlechtlichen Identität. 15 Beratungsanfragen wurden an Spezialisten, bestimmte Institutionen oder Beratungsstellen weitergeleitet, in 75 Fällen konnte die Antidiskriminierungsstelle durch Kontaktaufnahmen und Vermittlungen weiterhelfen“, bilanzierte Dreiseitel.
Parallel zur eigentlichen Arbeit sei das Jahr von Aufbau geprägt gewesen. „Im ersten Jahr haben wir die Stelle durch Öffentlichkeitsarbeit, wie Pressekonferenzen, zahlreichen öffentlichen Besprechungsterminen sowie Informationsständen bei Veranstaltungen bekannt gemacht und über unsere Zielsetzung und konkrete Arbeit informiert“, erläuterte der Staatssekretär.
Auch gegenüber anderen Institutionen offen
Offen sei die Stabsstelle auch für andere Institutionen wie zum Beispiel die kommunalen Integrations- und Behindertenbeauftragten, die Beratungsbedarf an die Antidiskriminierungsstelle herangetragen haben.
Auch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Behörden haben um Rat nachgesucht. In erster Linie haben sich die direkt Betroffenen, bisweilen aber auch Ehepartner und Erziehungsberechtigte an die Stelle gewandt, so Dreiseitel. Aufgrund der Verschiedenheit der Anliegen und der Notwendigkeit, weitere Institutionen zu beteiligen, gibt es große Unterschiede in der Verfahrensdauer. Regelmäßige Treffen finden mit dem beratungsNetzwerk Hessen – Mobile Intervention gegen Rechtsextremismus und der Beratungsstelle „response.“ statt.
Eine weitere Kooperationspartnerin ist die Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderung und ihr Arbeitsstab, da die meisten Anfragen die Kategorie Behinderung betreffen. Die Antidiskriminierungsstelle nimmt an den jährlichen Netzwerktreffen der Landesantidiskriminierungsstellen und der Antidiskriminierungsstelle des Bundes teil. Mit allen diesen Institutionen ist sie im Gespräch und organisiert mit diesen gemeinsam Treffen und Veranstaltungen zu den unterschiedlichsten Themen. Abschließend betonte Dreiseitel, dass „der eingeschlagene Weg“ für ein diskriminierungsfreies Hessen „konsequent“ weitergegangen werde.
Quelle: Hessisches Ministerium für Soziales und Integration vom 01.04.2015.
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