Inklusion

Exklusionsquote bildet Inklusion an Bayerns Schulen unzureichend ab

Für Bayerns Kultusminister Bernd Sibler bildet die sogenannte Exklusionsquote der Bertelsmann Stiftung die Inklusion an den Schulen im Freistaat nur unzureichend ab. Die Stiftung misst darüber den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die eine Förderschule besuchen, und setzt in ihrer heute veröffentlichten Studie „Unterwegs zur inklusiven Schule“ den Besuch einer Förderschule mit einem Ausschluss vom Grundschulunterricht und vom Besuch weiterführender Schulen gleich. Die Beurteilung der Inklusion in Bayern sei in dieser Weise unzutreffend und missachte die Leistungen der Schulfamilien.

04.09.2018

Bayern hält an Förderschulen fest

„Bei der Inklusion setzen wir in Bayern auf vielfältige Konzepte und Förderorte. Unsere Förderschulen als alternative Lernorte und Kompetenzzentren zur Unterstützung der allgemeinen Schulen sind daher eine wertvolle und wichtige Säule in unserem bayerischen Ansatz. An ihnen halten wir fest! Denn mir ist wichtig, dass unsere Förderangebote jeweils auf die Bedürfnisse unserer Kinder und Jugendlichen zugeschnitten sind!“ Eine Förderschule könne dabei das bessere Angebot für manches Kind bereithalten. „Gleichzeitig gehört Inklusion - das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf - in Bayern an vielen Schulen zum Schulalltag!“, so Sibler.

Kultusminister Sibler will das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne besonderen Förderbedarf weiter voranbringen. Er verweist darauf, dass die Unterstützungsmaßnahmen für die Inklusion stetig ausgebaut werden.

So stellt der Freistaat seit 2011 pro Jahr 100 Lehrerstellen zur Verfügung, sodass zum neuen Schuljahr 2018/2019 bereits 800 Stellen für die Inklusion zur Verfügung stehen. Das Miteinander von jungen Menschen mit und ohne Förderbedarf wird von sonderpädagogisch geschulten Lehrkräften sowie von weiteren schulischen und ggf. außerschulischen Unterstützungskräften begleitet.

Bayerns Weg der Inklusion: Vielfalt der Angebote

Inklusiver Unterricht ist nach Art. 2 Abs. 2 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) Aufgabe aller Schulen in Bayern. Bayern verfolgt den Weg der Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote: In Bayern können Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Regelschule oder an einem Förderzentrum unterrichtet werden. Die Eltern entscheiden, welche Schule ihr Kind besucht. Nur in Ausnahmefällen kann ein Förderschulbesuch verpflichtend sein. Die von den Eltern getroffene Entscheidung über den geeigneten Lernort ist dabei nicht für die gesamte Schullaufbahn bindend. Die Nachfrage nach einem Besuch an dem auf bestimmte Förderschwerpunkte spezialisierten Förderzentrum ist hoch. Auch Förderschüler können gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf Unterricht besuchen: Im Partnerklassenkonzept kooperieren Klassen der Förderschule und der allgemeinen Schule in Unterricht und Schulleben. In den offenen Klassen der Förderschulen werden auch Kinder und Jugendliche ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet. Rund 2.000 Förderschülerinnen und Förderschüler wurden im Schuljahr 2016/17 im Rahmen des Partnerklassenkonzepts und in offenen Klassen unterrichtet. Dazu kommen noch viele weitere Kooperationen und Projekte vor Ort, mit denen sich die Förderschulen öffnen.356 allgemeine Schulen in Bayern haben 2018/19 das Profil Inklusion und richten damit den Schulalltag nach diesem Grundsatz aus.

Bayerns Inklusion im Kontext der Studie

Die Bertelsmann Stiftung bezieht kranke Schülerinnen und Schüler in ihre Berechnungen der Exklusionsquote ein. In Bayern waren im Schuljahr 2016/17 insgesamt 2.663 Schülerinnen und Schüler in Klassen für Kranke. Besuchen Schülerinnen und Schüler während eines längeren Krankenhausaufenthaltes eine Schule für Kranke, werden sie nicht „exkludiert“, sondern bleiben in ihrer bislang besuchten Schule und erhalten schulische Förderung. Die Zunahme der Förderquote, d.h. der sonderpädagogischen Förderung von jungen Menschen, zeigt: Ihre Förderbedürfnisse werden wahrgenommen. Die Schulen erhalten Unterstützung im Hinblick auf die zunehmende Heterogenität.

Zusätzliche Stellen und weitere Investitionen in Aus-und Weiterbildung von sonderpädagogisch geschulten Lehrkräften

Das Bildungspaket Bayern sieht zusätzlich zu den bisher 800 Inklusionsstellen weitere je 100 Stellen für die Inklusion in 2019 und 2020 vor - dann stehen insgesamt 1.000 Stellen zur Verfügung. Zusätzlich soll die Arbeit der Förderzentren durch die Zuweisung von 250 zusätzlichen Stellen weiter unterstützt werden (2018 bis 2020).Inklusion ist ein Bestandteil der Ausbildung aller angehenden Lehrerinnen und Lehrer. Den Lehrkräften steht ein breites Angebot an Fortbildungsmöglichkeiten zur Verfügung. Bayern baut die Kapazitäten der bayerischen Universitäten zur Ausbildung von Lehrkräften für Sonderpädagogik deutlich aus - um fünf Lehrstühle mit den entsprechenden Mitarbeiterstellen. Neben den beiden Standorten in München und Würzburg werden künftig auch an der Universität Regensburg Lehrkräfte für Sonderpädagogik ausgebildet. Das neue Programm „Schule öffnet sich“, das mehr Schulsozialpädagogen und Schulpsychologen an die Schulen bringt, kommt auch den Schülerinnen und Schülern mit besonderem Förderbedarf zugute.

Weiterführende Informationen zur Studie

Die Studie „Unterwegs zur inklusiven Schule“ wurde am 3. September 2018 von der Bertelsmann Stiftung veröffentlicht.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom 03.09.2018

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