Inklusion

Deutscher Verein veröffentlicht Empfehlungen zum Bundesteilhabegesetz

Der Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat detaillerte Empfehlungen für die Anwendung der neuen gesetzlichen Vorgaben zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und zur Teilhabeplanung verabschiedet. Unter anderem spricht er sich für ein leitfadengestütztes Bedarfsermittlungsgespräch aus, das als Orientierung und Hilfestellung dienen kann.

03.07.2019

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat kürzlich Anwendungsempfehlungen zur Gesamt- und Teilhabeplanung nach dem Bundesteilhabegesetz veröffentlicht. Sie zeigen auf, was insbesondere bei der Bedarfsermittlung beachtet werden sollte und welche Erwartungen an das Gesamtplanverfahren aus der Sicht der Menschen mit Behinderungen gestellt werden. Beispielsweise empfiehlt er dafür ein persönliches und leitfadengestütztes Bedarfsermittlungsgespräch mit dem Betroffenen. Ein solches durch einen Leitfaden unterstütztes Gespräch stellt sicher, dass alle wesentlichen Informationen für die Ermittlung und Feststellung des Bedarfes sowie die Erarbeitung von Teilhabezielen strukturiert angesprochen werden.

„Allerdings sollte ein solcher Leitfaden sich nicht darin erschöpfen, automatisch abgearbeitet zu werden. Vielmehr sollte dieser als Orientierung und Hilfestellung dienen und an die Kommunikationsfähigkeiten und an die Lebenswirklichkeit der Betroffenen angepasst werden“, sagt Michael Löher, Vorstand des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. Der Deutsche Verein empfiehlt weiter, einen Teilhabeplan und einen bereits vorhandenen Gesamtplan inhaltlich einander anzugleichen oder zu einem Plan zu vereinen. Dies sollte in enger Abstimmung und Vernetzung der beteiligten Leistungsträger stattfinden, um eine effektive und effiziente Leistungserbringung zu ermöglichen.

Die vollständigen Empfehlungen zur Gesamtplanung in der Eingliederungshilfe und ihr Verhältnis zur Teilhabeplanung finden sich auf der Webseite des Deutschen Vereins.

Über den Deutschen Verein

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ist das gemeinsame Forum von Kommunen und Wohlfahrtsorganisationen sowie ihrer Einrichtungen, der Bundesländer, der privatgewerblichen Anbieter sozialer Dienste und von den Vertretern der Wissenschaft für alle Bereiche der Sozialen Arbeit, der Sozialpolitik und des Sozialrechts. Er begleitet und gestaltet durch seine Expertise und Erfahrung die Entwicklungen u.a. der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik, der Sozial- und Altenhilfe, der Grundsicherungssysteme, der Pflege und Rehabilitation sowie der Migration und Integration. Der Deutsche Verein wird gefördert aus Mitteln des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. vom 28.06.2019

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