Bildungspolitik
Deutsche UNESCO-Kommission fordert Programm zur Förderung der inklusiven Bildung
Im Rahmen ihrer Hauptversammlung hat die Deutsche UNESCO-Kommission eine Resolution für eine inklusive Bildung in Deutschland verabschiedet. Darin fordert sie die Bundesregierung und den Bundestag auf, ein zwischen Bund, Ländern und Kommunen abgestimmtes Programm zur inklusiven Bildung aufzulegen.
05.07.2017
Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) hat am 30. Juni 2017 im Rahmen ihrer 77. Hauptversammlung in Bonn zu einer systematischen Umsetzung inklusiver Bildung im deutschen Bildungssystem aufgerufen. Mit der Resolution "Für eine inklusive Bildung in Deutschland" fordert sie unter anderem den Bundestag und die Bundesregierung auf, ein mit Ländern und Kommunen abgestimmtes und mit ausreichenden Ressourcen versehenes Programm zur Förderung der inklusiven Bildung entlang der gesamten Bildungsbiographie aufzulegen. Sie appelliert an die Länder, gemeinsame Standards für die weitere Umsetzung inklusiver Bildung zu entwickeln und Lehrkräfte durch multiprofessionelle Teams in ihrer Arbeit zu unterstützen. Auch betont sie, dass inklusive Bildung verpflichtender Bestandteil der Aus-, Fort- und Weiterbildung für alle pädagogischen Berufe sein muss.
Inklusion im Bildungswesen als Chance verstehen
"Sorgsam umgesetzte inklusive Bildung ist gute Bildung für Hochbegabte genauso wie für Kinder mit Lernschwierigkeiten. Denn von einer individuellen Förderung profitieren alle Kinder. Doch das deutsche Bildungssystem ist trotz vieler Fortschritte noch weit davon entfernt, inklusive Bildung für alle Menschen zu verwirklichen. Zwar sind inzwischen in den Schulgesetzen der Länder rechtliche Rahmenbedingungen für ein inklusives Bildungswesen geschaffen worden. Darin sind zum Teil jedoch nach wie vor Einschränkungen einer inklusiven Bildung enthalten, die auch dem individuellen Recht auf Besuch einer allgemeinen und berufsbildenden Schule entgegenstehen. Das müssen wir ändern und Inklusion im Bildungswesen endlich als Chance verstehen", fordert Ute Erdsiek-Rave, Ministerin a.D. und Vorsitzende des DUK-Expertenkreises Inklusive Bildung
Ziel der globalen Nachhaltigkeitsagenda
Inklusive Bildung ist auf der Grundlage des Völkerrechts in Deutschland gesetzlich verankert. Inklusion im Bildungsbereich bedeutet, dass allen Menschen die gleichen Chancen offen stehen, an hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre Potenziale entwickeln zu können, unabhängig von besonderen Lernbedürfnissen, einer Behinderung, Herkunft, Geschlecht, sozialen und ökonomischen Voraussetzungen. Die von der Weltgemeinschaft verabschiedete Globale Nachhaltigkeitsagenda schreibt in Ziel 4 fest: "Bis 2030 für alle Menschen inklusive, chancengerechte und hochwertige Bildung sicherstellen sowie Möglichkeiten zum lebenslangen Lernen fördern." Die UNESCO ist für die internationale Koordination und das Monitoring dieses Ziels verantwortlich.
Auf der Webseite der Deutschen UNESCO-Kommission können die <link http: www.unesco.de external-link-new-window auf der webseite>Resolution "Für eine inklusive Bildung in Deutschland" sowie weitere <link http: www.unesco.de external-link-new-window zu inklusiver bildung auf der>Informationen zum Thema inklusive Bildung abgerufen werden.
Quelle: Deutsche UNESCO-Kommission vom 30.06.2017
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