Gesundheit

Wettbewerb: Wie sieht innovative Suchtprävention vor Ort aus?

Der siebte Bundeswettbewerb "Vorbildliche Strategien kommunaler Suchtprävention" ist gestartet. Bundesweit sind Städte und Gemeinden aufgerufen, bis zum 15. Januar 2016 Maßnahmen und Konzepte zum Thema "Innovative Suchtprävention vor Ort" einzureichen.

23.09.2015

Durchgeführt wird der Wettbewerb von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Drogenbeauftragten der Bundesregierung, Marlene Mortler, mit Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände und des GKV-Spitzenverbandes.

Dieses Jahr werden Maßnahmen aus dem gesamten Spektrum suchtpräventiver Arbeit gesucht. Die Beiträge können sich sowohl auf spezifische Suchtstoffe wie Alkohol, Tabak, oder Cannabis konzentrieren als auch suchtstoff- und altersübergreifend angelegt sein. Ebenso können auch Maßnahmen für nicht stoffgebundene Süchte wie zum Beispiel pathologisches Glücksspiel eingereicht werden.

Der Bundeswettbewerb hat zum Ziel, hervorragende kommunale Aktivitäten in der Suchtprävention herauszustellen und die Konzepte bundesweit bekannt zu machen, damit sie von anderen Städten, Gemeinden oder Kreisen nachgeahmt werden können.

Eingeladen sind alle deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise. Teilnahmeberechtigt sind darüber hinaus Kommunalverbände sowie die Träger der kommunalen Selbstverwaltung in den Stadtstaaten. Präventionsaktivitäten Dritter (zum Beispiel Wohlfahrtsverbände, Betriebe oder private Initiativen) können nur als Bestandteil der Bewerbung einer Kommune berücksichtigt werden.

Innovativ können Maßnahmen und Projekte sein, die

  • bisher noch nicht angesprochene Zielgruppen ansprechen
  • Zielgruppen in besonderen Lebenslagen (zum Beispiel von Armut betroffene Familien) miteinbeziehen
  • neue Zugangswege zur Zielgruppe nutzen
  • neue Wege zur Beteiligungsförderung beschreiten
  • geschlechter- und kultursensible Ansätze umfassen
  • bislang noch nicht einbezogene Süchte/Suchtstoffe in den Blick nehmen
  • "Soziale Medien" (Facebook, Twitter und weitere) nutzen
  • mit neuen oder bislang noch wenig eingebundenen Kooperationspartnern und Multiplikatoren zusammenarbeiten

Anmeldeunterlagen stehen unter <link http: www.kommunale-suchtpraevention.de _blank external-link-new-window zur>www.kommunale-suchtpraevention.de zur Verfügung. Beiträge können bis zum 15. Januar 2016 eingereicht werden.

Die Gewinner-Beiträge werden mit Preisgeldern von insgesamt 60.000 Euro prämiert. Der GKV-Spitzenverband lobt im Rahmen dieses Wettbewerbes zusätzlich einen Sonderpreis aus, der mit 10.000 Euro dotiert ist. Mit ihm will der GKV-Spitzenverband innovative Angebote der Kommunen zur Suchtprävention prämieren, die in Kooperation mit Krankenkassen vor Ort umgesetzt werden.

Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung vom 22.09.2015.

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