Gesundheit
Sachsen bietet weiteren Qualifizierungskurs zur Familienhebamme
Mit 18 Teilnehmerinnen startete in Dresden ein weiterer Kurs zur Fortbildung von Familienhebammen im Freistaat Sachsen. Diese ergänzen die bereits seit Mai dieses Jahres qualifizierten 18 Familienhebammen nach einem neu gefassten Curriculum.
28.11.2013
Mit der Anpassung des Curriculum an das vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) entwickelte Kompetenzprofil für Familienhebammen schafft der Freistaat Sachsen eine weitere Voraussetzung für die Umsetzung der Bundesinitiative Frühe Hilfen auf deren Grundlage der Einsatz von Familienhebammen finanziert wird.
Konzipiert und durchgeführt wird die neue Qualifizierung durch das Felsenweg-Institut der Karl Kübel Stiftung für Kind und Familie in Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, dem Sächsischen Hebammenverband und dem Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e. V. »Damit erhalten die Teilnehmerinnen Handlungssicherheit für den Einsatz in den Familien und können ihre praktischen Erfahrungen reflektieren«, betonte Familienministerin Christine Clauß.
Der aus 15 Modulen bestehende Kurs schließt im Februar 2015 mit einer Zertifizierung zur Familienhebamme bzw. zur Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin (FGKiKP) ab. Die Qualifizierung wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert.
Seit 2006 werden im Rahmen verschiedener Modellvorhaben bundesweit Frühe Hilfen für Familien angeboten. Diese Erfahrungen mündeten bereits im Jahr 2012 in das Bundeskinderschutzgesetz. Mit der Bundesinitiative »Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen« werden einige der in den Modellprojekten erprobten Angebote verstetigt. Der Freistaat Sachsen legt neben dem weiteren Ausbau der regionalen Netzwerke für Kinderschutz und Frühe Hilfen insbesondere einen Schwerpunkt auf die Arbeit von Familienhebammen.
Familienhebammen bzw. Familien-Gesundheitspflegerinnen und Kinder-krankenpflegerinnen unterstützen und stärken die Kompetenzen von Familien in belastenden Lebenssituationen, wie z. B. bei Familien mit behinderten oder chronisch kranken Kindern, Frühgeborenen oder Kindern mit Regulationsstörungen oder beim Vorliegen verschiedener sozialer Risiken. Ihre Leistungen erbringen sie bei Hausbesuchen oder in der Begleitung zu weiteren Angeboten der Frühen Hilfen. Die Teilnehmerinnen arbeiten freiberuflich oder in Festanstellung, z.B. bei den Gesundheits- oder Jugendämtern oder bei Trägern der freien Jugendhilfe.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz vom 27.11.2013
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