Gesundheit

Hessens Sozialminister Stefan Grüttner stellt neue Broschüre zum Kinder- und Jugendarbeitsschutz vor

Junge Menschen unter 25 Jahren sind besonders gefährdet, Arbeitsunfälle zu erleiden, da sie häufig die Gefahren unterschätzen oder sich nicht ausreichend schützen.

17.07.2012

„Wer neu im Berufsleben ist, kennt die Gefahren im Betrieb noch nicht so gut und verfügt nicht über die Erfahrung und die Routine, Risiken zu vermeiden“, erklärte der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner heute in Wiesbaden. Er stellte heute die Neuauflage der Broschüre „Kinder- und Jugendarbeitsschutz“ vor. Sie richte sich, so Grüttner, vor allem an die im Spätsommer ins Arbeitsleben eintretenden Jugendlichen. 

Gerade in einer Arbeitsumgebung, die die Gesundheit gefährde, komme dem vorbeugenden Gesundheitsschutz von Jugendlichen eine herausragende Bedeutung zu. Das geltende Jugendarbeitsschutzgesetz habe unter anderem zum Ziel, die Jugendlichen an ihren Ausbildungs- und Arbeitsplätzen vor Überforderung durch physische und psychische Belastungen wirksam zu schützen. Ein großer Teil der möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der späteren Jahre habe seine Ursachen bereits in Fehlbelastungen und Schädigungen am Anfang des Berufslebens – auch wenn sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit Beschwerden verbunden seien. 

Sozialminister Grüttner rief die Jugendlichen dazu auf, verantwortungsbewusst mit ihrer Gesundheit umzugehen und unterstrich gleichzeitig die besondere Verantwortung von Schule und Betrieb. Junge Menschen müssten bereits zu Beginn ihres Erwerbslebens für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz sensibilisiert werden: „Dies ist eine wichtige Aufgabe für Lehrer, Ausbilder und Vorgesetzte“, unterstrich der Sozialminister. 

Die Broschüre „Kinder- und Jugendarbeitsschutz“ kann beim Hessischen Sozialministerium im Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unter der E-Mail-Adresse <link mail window for sending>publikationen@hsm.hessen.de oder bei den für den Jugendarbeitsschutz zuständigen Aufsichtsbehörden den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel <link http: www.rp-darmstadt.hessen.de _blank external-link-new-window external link in new>www.rp-darmstadt.hessen.de ; <link http: www.rp-giessen.hessen.de _blank external-link-new-window external link in new>www.rp-giessen.hessen.de; <link http: www.rp-kassel.hessen.de _blank external-link-new-window external link in new>www.rp-kassel.hessen.de kostenlos angefordert werden. 

Sie steht zusätzlich im Internet zur Verfügung: <link http: www.hsm.hessen.de _blank external-link-new-window external link in new>www.hsm.hessen.de (Infomaterial) 

Quelle: Hessisches Sozialministerium vom 17.07.2012

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