Ganztagsbildung
Lebenskunde in Nordrhein-Westfalen: Entscheidung kommt erst 2014
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster über die Zulassung von Humanistischer Lebenskunde in Nordrhein-Westfalen ist erneut verschoben worden.
11.11.2013
Lebenskunde ist ein freiwilliges Unterrichtsfach ohne Zensuren. Es wird an Berliner Schulen und seit dem Schuljahr 2007/08 ebenfalls an Brandenburger Schulen gleichberechtigt neben dem Religionsunterricht angeboten. Grundlagen des Lebenskundeunterrichts sind Erkenntnisse über die Natur und die Gesellschaft sowie Lebensregeln, die auf weltlich-humanistischen Traditionen beruhen. Im Mittelpunkt stehen Verantwortung, Selbstbestimmung und Toleranz.
Der Streit um die Genehmigung des bereits seit über zwei Jahrzehnten in Berlin angebotenen Schulfachs Humanistische Lebenskunde geht in Nordrhein-Westfalen nun in das achte Jahr. Die für den 14. November 2013 angekündigte Sitzung, bei der die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster im Rechtsstreit zwischen dem Humanistischen Verband Nordrhein-Westfalen und dem Schulministerium verkündet werden sollte, wurde aufgehoben. Damit wurde das Urteil erneut vertagt. Wie ein Sprecher des Oberverwaltungsgerichtes Münster mitteilte, habe der Vorsitzende Richter alle Sitzungstermine an diesem Tag streichen müssen, da er im Rahmen seiner Verwaltungsaufgaben eine Dienstreise wahrzunehmen habe. Weiter hieß, die in diesem Jahr bereits mehrmals erfolglos angekündigte Sitzung soll nun am 14. Januar 2014 wiederholt werden.
Neben dem evangelischen und katholischen Religionsunterricht hat Nordrhein-Westfalen in der Vergangenheit bereits islamischen und alevitischen Religionsunterricht zugelassen. Islamischen Religionsunterricht gibt es hier seit dem vergangenen Jahr, alevitischen Religionsunterricht seit dem Schuljahr 2008/2009.
Quelle: Humanistischer Verband Deutschlands e. V. vom 05.11.2013
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