Freiwilliges Engagement

Senat würdigt mit Berliner Ehrenamtskarte besonderes bürgerschaftliches Engagement

Berlins Senat würdigt ab 2011 besonderes bürgerschaftliches Engagement mit der Berliner Ehrenamtskarte. Überdurchschnittlich engagierte Bürgerinnen und Bürger aller Altersgruppen, die über einen längeren Zeitraum besonders viel Zeit für ihre ehrenamtliche Arbeit aufwenden, können die Berliner Ehrenamtskarte erhalten.

06.07.2010

Berliner Ehrenamtskarte bietet eine Vielzahl von Vergünstigungen. So können zum Beispiel durch die Vorlage der Karte in Verbindung mit dem Personalausweis die Engagierten vergünstigten oder kostenfreien Eintritt zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen bei einer der Partnereinrichtungen erhalten. Das sind unter anderem:

 

  • die Stiftung Deutsches Technikmuseum Berlin,
  • das Konzerthaus am Gendarmenmarkt,
  • das Staatsballett Berlin,
  • der Zoologische Garten und der Tierpark Berlin,
  • der Berliner Dom,
  • Hertha BSC.

Pro Jahr werden 4.500 der Karten durch die Trägerorganisationen ausgegeben. Das hat der Senat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters Klaus Wowereit beschlossen.

Vergabekriterien für die Ehrenamtskarte

Ausgegeben werden kann die Karte an Bürgerinnen und Bürger, die

 

  • sich in den vergangenen drei Jahren mindestens 20 Stunden im Monat oder 240 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert haben oder
  • sich in den vergangenen fünf Jahren zehn Stunden im Monat oder 120 Stunden im Jahr ehrenamtlich engagiert haben und
  • das Ehrenamt in Berlin ausüben,
  • die Absicht haben, das Engagement fortzusetzen,
  • für ihr ehrenamtliches Engagement kein Entgelt und keine Aufwandsentschädigung erhalten, die über die Erstattung von Auslagen hinausgeht (wobei eine geringfügige pauschale Aufwandsentschädigung von nicht mehr als 25€ im Monat unschädlich ist).

Die Berliner Ehrenamtskarten werden durch die Trägerorganisationen an ihre Engagierten ausgegeben. Sie prüfen auch in eigener Verantwortung, ob die bzw. der Freiwillige die Voraussetzungen der Ehrenamtskarte erfüllt. Die Karten haben eine Laufzeit von zwei Jahren. Im Anschluss kann dem Freiwilligen eine neue Karte verliehen werden, soweit die Voraussetzungen weiterhin vorliegen.

Die Trägerorganisationen erhalten ab Januar 2011 auf Anfrage die Karten von der Senatskanzlei. Das geschieht in kleinen Chargen, damit alle Trägerorganisationen die Chance haben, Karten zu bekommen.

Art und Umfang der gewährten Vergünstigungen legen die Partnereinrichtungen fest. Häufig wird es sich um Rabatte auf die Eintrittspreise (z.B. Eintritt zum Ermäßigungstarif, 2-for-1-Angebote) oder vergünstigte Zusatzleistungen handeln.

Aktuelle Informationen zu den teilnehmenden Partnern enthält ein Flyer, der zusammen mit der Ehrenamtskarte ausgegeben wird. Außerdem sind sie ab Januar 2011 im Internet unter www.berlin.de/buergeraktiv zu finden.

Rund ein Drittel der Berlinerinnen und Berliner engagieren sich freiwillig für ein gutes Zusammenleben in unserer Stadt. Sie entwickeln Eigeninitiative, haben Mut zu Neuem, bringen ihre Ideen ein und spenden Zeit und Geld. Der Senat versteht es deshalb als seine Aufgabe, in bewusster Partnerschaft mit der Zivilgesellschaft optimale Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement zu schaffen. Er leistet seinen Beitrag dafür, dass bürgerschaftliches Engagement in dieser Stadt einen angemessenen Stellenwert erhält und eine sichtbare Anerkennung erfährt.

In diesem Zusammenhang hat der Senat bereits unterschiedliche Instrumente der Anerkennungskultur erfolgreich etabliert: den Freiwilligenpass als Qualifikationsnachweis für Freiwillige sowie die Ehrennadel für besonderes soziales Engagement. Hinzu kommt die besondere Anerkennungskultur für Stifter und Mäzene, die im jährlichen Neustifterempfang im Berliner Rathaus sowie dem alle zwei Jahre stattfindenden Berliner Stiftungstag zum Ausdruck kommt.

Quelle: Senatskanzlei Berlin

 

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