Europa

Zugang zu Büchern für sehbehinderte EU-Bürger wird erleichtert

Printmaterialien wie Bücher und Zeitschriften in Blindenschrift oder anderen speziellen Formaten für blinde und sehbehinderte Menschen sind künftig von Urheberrechtsvorschriften ausgenommen. Dies soll zur Verbesserung der sozialen Integration, des Zugangs zu Kultur und der Unterhaltung von Menschen beitragen, die blind, sehbehindert oder lesebehindert sind.

15.10.2018

Bücher, Zeitschriften und andere Druckerzeugnisse in Blindenschrift oder anderen Formaten für blinde und sehbehinderte Menschen werden in der gesamten EU leichter zugänglich. Neue Vorschriften, die am 12. Oktober in Kraft treten, regeln die verbindliche und EU-weite Ausnahme von den Urheberrechtsvorschriften. Ermöglicht wurde dies, weil die EU die Ratifizierung des völkerrechtlichen Vertrags von Marrakesch am 1. Oktober 2018 abgeschlossen hat.

Echter Schritt zur Verbesserung

Der Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, Andrus Ansip, sagte: „Dieser Vertrag ist ein echter Schritt zur Verbesserung der sozialen Integration, des Zugangs zu Kultur und Unterhaltung von Menschen, die blind, sehbehindert oder lesebehindert sind. Er ermöglicht, spezielle Formate von Printmaterial – wie Blindenschrift oder dem Digitalen Antrags- und Informationssystems (DAISY) – herzustellen und für Menschen mit Lesebehinderungen zu verbreiten.“

EU-weiter Austausch von Büchern für Sehbehinderte

Mariya Gabriel, die für digitale Wirtschaft und Gesellschaft zuständige Kommissarin, sagte dazu: „Der heutige Tag ist ein wichtiger Durchbruch für viele Blinde und Sehbehinderte in der EU. Schließlich erhalten sie nicht nur leichteren Zugang zu Büchern und anderen veröffentlichten Werken, die für Arbeit oder Vergnügen notwendig sind, sondern können diese auch EU-weit austauschen. Ohne die vorherige Genehmigung der Rechteinhaber wird ein schneller Zugriff auf immer vielfältigere Inhalte gewährleistet.“

Hintergrundinformationen

Der Vertrag von Marrakesch selbst wurde 2013 von der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) verabschiedet. Der Vertrag erleichtert für blinde, sehbehinderte oder sonst lesebehinderte Menschen den Zugang zu veröffentlichten Werken und trat am 30.9.2016 in Kraft. Die EU-Gesetzgebung zum Vertrag von Marrakesch wurde von der Kommission als Teil der laufenden Modernisierung der EU-Urheberrechtsvorschriften vorgeschlagen.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 12.10.2018

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