Europa
Umsetzung der EU-Jugendgarantie kommt in den EU-Staaten voran
Im Vorfeld der Debatte zur Jugendgarantie im Europäischen Parlament am Mittwoch hat die Kommission heute (Dienstag) umfangreiche Informationen zum Stand der Umsetzung der Jugendgarantie veröffentlicht.
16.09.2014
Danach ist die Umsetzung der Jugendgarantie im Zeitplan und bringt bereits erste Ergebnisse.
Die Arbeitslosenzahlen in Europa sinken leicht, aber die Jugendarbeitslosenrate junger Menschen ist immer noch wesentlich höher als die Arbeitslosenrate der Erwachsenen. Über fünf Millionen der unter 25-Jährigen waren im Juli 2014 ohne Arbeit. Die Kommission steuert seit 2010 mit gezielten Maßnahmen gegen die Jugendarbeitslosigkeit. Dazu gehört die Jugendgarantie, ein Konzept zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, das die Kommission im Dezember 2012 vorgeschlagen hat. Mit der Jugendgarantie sollen alle jungen Menschen unter 25 Jahren – ob beim Arbeitsamt gemeldet oder nicht – innerhalb von vier Monaten nach Abschluss ihrer Ausbildung oder nachdem sie arbeitslos geworden sind, ein konkretes und qualitativ hochwertiges Angebot erhalten. Dieses Angebot – eine Arbeitsstelle, ein Ausbildungsplatz, ein Praktikum oder eine Fortbildung – sollte auf die persönliche Situation und die Bedürfnisse der Person abgestimmt sein.
Alle Mitgliedstaaten haben umfassende Pläne zur Umsetzung der Jugendgarantie vorgelegt, in Übereinstimmung mit der vom Europäischen Rat gesetzten Frist: Mitgliedstaaten, die Fördermittel im Rahmen der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen erhalten, sollten bis Ende 2013 einen Plan zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, einschließlich der Umsetzung der "Jugendgarantie", beschließen. Die übrigen Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, entsprechende Pläne 2014 festzulegen.
Die Pläne führen präzise für jeden Mitgliedstaat die Maßnahmen zur Umsetzung auf, dazu gehören der Zeitrahmen für Reformen der Jugendbeschäftigung, die Rolle der öffentlichen Verwaltungen und anderer Organisationen, Finanzierung und Ko-Finanzierung durch den Europäischen Sozialfonds und die Jugendbeschäftigungsinitiative.
Die wichtigste EU-Finanzierungsquelle für die Projekte der Jugendgarantie ist der Europäische Sozialfonds (ESF), aus dem den Mitgliedstaaten im Zeitraum 2014-2020 jedes Jahr mehr als 10 Mrd. Euro zur Verfügung stehen. Der ESF gehört zu den europäischen Struktur- und Investitionsfonds, für deren Nutzung die Kommission Partnerschaftsvereinbarungen mit den Mitgliedsländern abschließt. Bisher wurden mit 16 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, Vereinbarungen geschlossen. Die Partnerschaftsvereinbarungen der übrigen Mitgliedstaaten werden derzeit von der Kommission geprüft.
Zur Aufstockung der EU-Finanzhilfen für die Regionen, die am stärksten unter Arbeitslosigkeit junger Menschen leiden, wurde die mit 6 Mrd. Euro ausgestattete Beschäftigungsinitiative für junge Menschen eingerichtet. Sie soll die Regionen, in denen die Jugendarbeitslosigkeit über 25 Prozent liegt, bei der Umsetzung der Jugendgarantie unterstützen. Die 6 Mrd. Euro der Beschäftigungsinitiative werden vorgezogen, d. h. dass alle Mittel 2014 und 2015 gebunden werden sollen anstatt in dem ursprünglich vorgesehenen Zeitrahmen von sieben Jahren. Zusätzlich stehen die Mittel für Ausgaben der Projekte der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen rückwirkend ab 1. September 2013 zur Verfügung. Das bedeutet, dass Mitgliedstaaten bereits seit 2013 in Projekte der Jugendgarantie investieren können.
<link http: europa.eu rapid press-release_memo-14-530_en.htm _blank external-link-new-window external link in new>Mehr in dem ausführlichen Hintergrund-Memo (derzeit nur in englischer Sprache)
Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 16.09.2014
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