Europa
Schleswig-Holstein fördert lokale Projekte im Europäischen Kulturerbejahr
100.000 Euro sind im Haushaltsentwurf 2018 des Landes Schleswig-Holstein für lokale Projekte im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres eingeplant. Gefördert werden sollen insbesondere Projekte im deutsch-dänischen Grenzgebiet. Unter dem Motto „Sharing Heritage“ – Kulturelles Erbe teilen – finden in 2018 europaweit Veranstaltungen und Projekte statt.
28.02.2018
2018 ist das Europäische Jahr des Kulturerbes. Kulturministerin Karin Prien hat am 22. Februar im schleswig-holsteinischen Landtag darauf hingewiesen, dass sich alle öffentlichen und privaten Träger, Bewahrer und Vermittler des kulturellen Erbes mit Projekten beteiligen können. „Wir wollen in diesem Jahr gemeinsam einen Blick auf unser kulturelles Erbe werfen und die gemeinsame europäische Geschichte erzählen. Denn dieses gemeinsame Erbe verbindet uns und bringt uns immer wieder neu zusammen“, betonte sie. Schleswig-Holstein habe sich bereits im vergangenen Jahr mit einem Projekttitel in Höhe von 25.000 Euro beteiligt, weitere 100.000 Euro seien im Haushaltsentwurf 2018 für Projekte im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres eingeplant. Ministerin Prien: „Der Fokus liegt auf dem deutsch-dänischen Grenzgebiet. Im Rahmen der deutsch-dänischen Kulturkooperation finden derzeit Gespräche zu gemeinsamen Projekten mit der Partnerregion Süddänemark statt.“
Unter dem Motto „Sharing Heritage“: Kulturelles Erbe teilen finden in 2018 europaweit Veranstaltungen und Projekte statt. Es geht dabei neben dem realen Teilen der Geschichte vor Ort, der Erfahrung Europas zum Beispiel auch durch Kulturrouten, auch um das virtuelle Teilen. Für die Förderung bundesweit bedeutsamer Projekte im Rahmen des Europäischen Kulturerbejahres stellt die Kulturstaatsministerin insgesamt 7,2 Millionen Euro bereit. Im Rahmen der Ausschreibung mit Frist 31. Mai 2018 ist geplant, weitere Projekte zu fördern. Ministerin Prien: „Wir wollen mit den Landesgeldern vor allem kleineren, lokalen Projekten eine Chance geben, die über die Bundes- oder EU-Förderung sonst nicht zum Zuge kommen würden.“
Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein vom 22.02.2018
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