Europa

Europäisches Parlament: Rolle des Jugendamts bei grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten

In einer Entschließung weisen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments auf die umstrittene Rolle des Deutschen Jugendamts hin, dem in einer Vielzahl von Petitionen nichtdeutscher Elternteile mangelhaftes Verhalten vorgeworfen wurde. Das Jugendamt spielt im deutschen Familienrecht eine zentrale Rolle und setzt Entscheidungen deutscher Gerichte um. Deshalb sei es notwendig, die justizielle und administrative Zusammenarbeit zwischen deutschen Behörden und den Behörden anderer Mitgliedstaaten zu verbessern.

29.11.2018

Nach der Plenardebatte vom 15. November haben die Abgeordneten eine Entschließung angenommen, in der die sehr große Zahl von Petitionen hervorgehoben wird, die das Parlament in den letzten 10 Jahren von nichtdeutschen Eltern zum Verhalten des Deutschen Jugendamts erhalten hat. Die Petenten verurteilen mutmaßliche Diskriminierung und willkürliche Maßnahmen gegen sie in grenzüberschreitenden Familienstreitigkeiten mit Kindern, sowie unzureichende Beratung und rechtliche Unterstützung durch die nationalen Behörden ihres Herkunftslandes.

Das Parlament fordert, dass das Recht von Kindern binationaler Paare, ihre Identität zu behalten, einschließlich ihrer Familienbeziehungen, angemessen gewahrt wird.

Recht von Kindern binationaler Paare wahren 

Die Abgeordneten äußern ihre Besorgnis über die von den Petenten angesprochenen Fälle mit kurzen Fristen, die von den zuständigen Behörden festgelegt wurden, sowie betreffend Dokumente, die von den zuständigen deutschen Behörden übermittelt wurden und nicht in der Sprache des nichtdeutschen Petenten vorliegen. Sie erinnern daran, wie wichtig es ist, dass nichtdeutsche Elternteile von Anfang an und in jeder Phase des Verfahrens, an dem Kinder beteiligt sind, unverzüglich vollständige und klare Informationen über das Verfahren und die möglichen Folgen in einer Sprache erhalten, die die betreffenden Elternteile voll und ganz verstehen.

Das Parlament betont, dass die Behörden der Mitgliedstaaten verpflichtet sind, Entscheidungen eines anderen Mitgliedstaates in Fällen, an denen Kinder beteiligt sind, anzuerkennen und zu vollstrecken. Es ist aber besorgt darüber, dass die deutschen Behörden die Anerkennung von Gerichtsentscheidungen in anderen Mitgliedstaaten angeblich systematisch verweigern können.

Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten

Um das Vertrauen zwischen den Mitgliedstaaten zu stärken, empfiehlt der Text den Austausch über bewährte Verfahren unter den Beamten, die im Bereich der sozialen Dienste beschäftigt sind, sowie die Verbesserung der justiziellen und administrativen Zusammenarbeit zwischen deutschen Behörden und den Behörden anderer Mitgliedstaaten.

In dem Text unterstreichen die Abgeordneten, dass die gestiegene Mobilität in der EU dazu geführt hat, dass eine zunehmende Anzahl grenzüberschreitender Streitigkeiten zu elterlicher Verantwortung und dem Sorgerecht für Kinder zu verzeichnen sind. Deshalb sei es wichtig, dass die Kommission eine aktive Rolle bei der Gewährleistung fairer und kohärenter diskriminierungsfreier Vorgehensweisen gegenüber Eltern bei der Behandlung grenzüberschreitender Fälle von Sorgerecht für Kinder in der gesamten Union spielen kann und muss.

Die Entschließung wurde mit 307 Stimmen angenommen, bei 211 Gegenstimmen und 112 Enthaltungen.

Weitere Informationen und der verabschiedete Text stehen beim Europaparlament zur Verfügung. 

Quelle: Europäisches Parlament vom 29.11.2018

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