Europa

Europäischer Rat einig bei Migrationspolitik

Alle EU-Staaten wollen Sekundärmigration von Asylbewerbern zwischen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eindämmen. Bei der Reform für ein neues Gemeinsames Europäisches Asylsystem wollen die EU-Staaten im zweiten Halbjahr weiter nach einem Konsens zur Dublin-Verordnung suchen, damit sie auf der Grundlage eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Verantwortung und Solidarität reformiert wird.

05.07.2018

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich beim Europäischen Rat in Brüssel in der Nacht zum 29. Juni zu einer gemeinsamen Migrationspolitik bekannt. „Der Europäische Rat bekräftigt, dass ein umfassendes Migrationskonzept, das eine wirksamere Kontrolle der Außengrenzen der EU, verstärktes auswärtiges Handeln und die internen Aspekte im Einklang mit unseren Grundsätzen und Werten miteinander verbindet, die Voraussetzung für eine funktionierende Politik der EU ist“, heißt es in der gemeinsamen Schlusserklärung. Dies sei eine Herausforderung für Europa insgesamt. Auch in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik müsse die mehr Verantwortung übernehmen.

Illegale Migration weiter eindämmen

In der Migrationspolitik stellten die Staats- und Regierungschefs gemeinsam fest, dass durch gemeinsame europäische Maßnahmen zur Kontrolle der EU-Außengrenzen die Zahl der festgestellten illegalen Grenzübertritte in die EU seit ihrem Höhepunkt im Oktober 2015 um 95 Prozent verringert werden konnte, auch wenn seit kurzem wieder mehr Migranten über die östliche und westliche Mittelmeerroute kommen. „Der Europäische Rat ist entschlossen, diese Politik fortzusetzen und zu verstärken, um eine Wiederholung der unkontrollierten Migrationsbewegungen des Jahres 2015 zu verhindern und die illegale Migration über alle bestehenden und neuen Routen weiter einzudämmen“, heißt es weiter in der Schlusserklärung des Europäischen Rates.

Sekundärmigration zwischen Mitgliedsstaaten

Alle Staats- und Regierungschefs erklärten sich bereit, die Sekundärmigration von Asylbewerbern zwischen den Mitgliedstaaten einzudämmen. „Was die Lage innerhalb der EU betrifft, so droht die Sekundärmigration von Asylbewerbern zwischen Mitgliedstaaten die Integrität des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems und des Schengen-Besitzstands zu gefährden. Die Mitgliedstaaten sollten alle erforderlichen internen Rechtsetzungs- und Verwaltungsmaßnahmen gegen diese Migrationsbewegungen treffen und dabei eng zusammenarbeiten“, heißt es in den Schlussfolgerungen.

Ausschiffungsplattformen in Drittstaaten

Für die Außengrenzen im Mittelmeer soll die Kommission das Konzept regionaler Ausschiffungsplattformen in enger Zusammenarbeit mit Drittländern sowie dem UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IOM) ausloten. Die Kommission veröffentlichte heute dazu ein Papier mit den rechtlichen und praktischen Optionen.

„Um das Geschäftsmodell der Schleuser endgültig zu zerschlagen und somit tragische Todesfälle zu verhindern, darf es keinen Anreiz dafür geben, sich auf eine gefährliche Reise zu wagen. Dies erfordert einen neuen, auf gemeinsamen oder einander ergänzenden Maßnahmen der Mitgliedstaaten beruhenden Ansatz im Hinblick auf die Ausschiffung der durch Such- und Rettungseinsätze geretteten Menschen. In diesem Zusammenhang fordert der Europäische Rat den Rat und die Kommission auf, das Konzept regionaler Ausschiffungsplattformen in enger Zusammenarbeit mit den betreffenden Drittländern sowie dem UNHCR und der IOM zügig auszuloten. Diese Plattformen sollten unter Unterscheidung individueller Gegebenheiten tätig sein, das Völkerrecht in vollem Umfang achten und vermeiden, dass eine Sogwirkung entsteht“, heißt es in den Schlussfolgerungen.

Hilfen für Flüchtlinge in der Türkei und Treuhandfonds für Afrika

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hob am Freitagnachmittag vor Journalisten hervor, dass der Europäische Rat übereingekommen ist, die zweite Tranche der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei auf den Weg zu bringen und zugleich 500 Mio. Euro auf den EU-Treuhandfonds für Afrika zu übertragen. Die Mitgliedstaaten werden darüber hinaus aufgerufen, weiter zum EU-Treuhandfonds für Afrika beizutragen, damit dieser Fonds aufgefüllt wird.

Quelle: Vertretung der Europäischen Union in Deutschland vom 29.06.2018

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