Europa

Eurobarometer: EU-Bürger wissen besser über ihre Rechte Bescheid

Eine neue Eurobarometer-Umfrage zeigt, dass die große Mehrheit der Europäer/-innen (91%) mit dem Begriff „Unionsbürger“ vertraut ist. Das ist der höchste seit 2007 verzeichnete Bekanntheitsgrad und ein stetiger Anstieg von 87% im Jahr 2015. Die meisten Europäer/-innen sind zudem gut über ihre Wahlrechte auf nationaler und europäischer Ebene informiert.

21.07.2020

Wichtigste Erkenntnisse aus der Umfrage über Unionsbürgerschaft und Demokratie

Die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte sind allgemein bekannt

Der Umfrage zufolge kennen mehr als sechs von zehn Europäern (65%) den Begriff „Unionsbürgerschaft“ und seine Bedeutung und weitere 26% haben davon schon gehört. Die Bürgerinnen und Bürger kennen insbesondere ihr Recht, eine Beschwerde bei den Organen der Europäischen Union einzureichen (89%), das Recht, sich in einem beliebigen Mitgliedstaat der EU aufzuhalten (85%) und ihr Recht bei einem Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat wie ein Staatsangehöriger dieses Mitgliedstaats behandelt zu werden (81%). Wenngleich die Zahl der Europäerinnen und Europäer, die wissen, was sie tun müssen, wenn ihre Rechte als Unionsbürger nicht geachtet werden, stetig wächst, so fühlen sich nur 37% gut informiert. Das ist ein Zuwachs von 11 Prozentpunkten gegenüber 26% im Jahr 2015. 92% der Umfrageteilnehmer gaben an, dass sie sich an eine EU-Delegation wenden würden, wenn sie Hilfe benötigen und sich in einem Land außerhalb der EU aufhalten, in dem ihr Heimatland kein Konsulat oder keine Botschaft unterhält.

Vorteile der Freizügigkeit in der EU

84% der Befragten gaben an, dass die Freizügigkeit für EU-Bürger innerhalb der Europäischen Union für die Wirtschaft ihres Landes insgesamt vorteilhaft ist. Dies ist ein Anstieg von 13 Prozentpunkten gegenüber 2015, als 71% der Bürgerinnen und Bürger die Vorteile der Freizügigkeit erkannt haben. Diese Eurobarometer-Umfrage wurde durchgeführt, bevor im Großteil der Mitgliedstaaten Ausgangsbeschränkungen im Rahmen von COVID-19 eingeführt wurden.

Gute Kenntnis des EU-Wahlrechts

Die Eurobarometer-Umfrage umfasste auch Fragen zum EU-Wahlrecht. Etwas mehr als sieben von zehn Befragten (71 %) wissen, dass ein Unionsbürger, der in einem anderen EU-Land als seinem Herkunftsland lebt, das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament hat. Eine große Mehrheit der Befragten gab an, dass sie bei der Wahl zum Europäischen Parlament im Jahr 2019 eher geneigt gewesen wären, ihre Stimme abzugeben, wenn sie über die Wahlen allgemein und insbesondere über die Auswirkungen der EU auf den Alltag eingehender oder besser informiert worden wären.

Bürger/-innen befähigen, ihre Rechte einzufordern

Die für Werte und Transparenz zuständige Vizepräsidentin der Kommission Věra Jourová erklärte: „Ich freue mich, dass immer mehr Europäerinnen und Europäer über ihre mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte Bescheid wissen: Ihr Recht, sich in einem anderen Mitgliedstaat aufzuhalten, ihr Recht auf Gleichbehandlung unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder ihr aktives und passives Wahlrecht bei den Europawahlen. Doch die Bürgerinnen und Bürger müssen auch wissen, wie sie ihre Rechte im Falle eines Verstoßes einfordern können. Ich möchte, dass die Bürgerinnen und Bürger diese Fähigkeit erlangen, sodass sie die Vorzüge Europas uneingeschränkt nutzen können.“

Der Kommissar für Justiz und Verbraucher, Didier Reynders, fügte ergänzend hinzu: „Die Förderung der Unionsbürgerschaft und der Teilhabe am demokratischen Geschehen bleibt eine der obersten Prioritäten der Kommission. Es ist daher sehr ermutigend zu sehen, dass eine überwältigende Mehrheit der Europäerinnen und Europäer weiß, was es konkret bedeutet, Bürger der Europäischen Union zu sein. Die Europäische Kommission bemüht sich außerdem sicherzustellen, dass die Bürgerinnen und Bürger auch künftig alle Rechte in Anspruch nehmen können, die ihnen die Unionsbürgerschaft verleiht. Dies gilt insbesondere angesichts der COVID-19-Pandemie, wo es ganz besonders darauf zu achten gilt, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden.“

Öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft

Darüber hinaus hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Unionsbürgerschaft und den damit verliehenen Rechten gestartet. Der Schwerpunkt dieser Konsultation liegt darauf, Informationen, Erfahrungen und Meinungen über die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte zu erheben, die in den nächsten Bericht über die Unionsbürgerschaft einfließen werden. Angesichts der COVID-19-Pandemie enthält diese Konsultation auch Fragen zu den Auswirkungen der Sofortmaßnahmen auf die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte. An der Konsultation können sich alle Bürgerinnen und Bürger und Organisationen bis zum 1. Oktober 2020 beteiligen.

Nächste Schritte

Die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfrage, der öffentlichen Konsultation und einer umfassenderen Konsultation der Interessenträger (die im zweiten Halbjahr 2020 eingeleitet wird) werden in den nächsten Bericht über die Unionsbürgerschaft einfließen. In diesem Bericht sollen konkrete Maßnahmen dargelegt werden, die eine weitere Stärkung der mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte, wie der demokratischen Teilhabe und insbesondere der Rechte in grenzübergreifenden Situationen, bewirken können. Der Bericht über die Unionsbürgerschaft 2020 wird den Europäischen Aktionsplan für Demokratie ergänzen. Beide Dokumente sollen Ende 2020 angenommen werden und haben zum Ziel, die Widerstandsfähigkeit der Demokratien in der EU zu verbessern.

Hintergrund

Nach Artikel 25 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ist die Kommission rechtlich verpflichtet, alle drei Jahre einen Bericht über die Unionsbürgerschaft zu veröffentlichen, in dem die Anwendung der Bestimmungen über Nichtdiskriminierung und Unionsbürgerschaft sowie die neuen Prioritäten in diesem Bereich dargelegt werden. Mit Blick auf die politischen Leitlinien für die künftige Europäische Kommission (2019-2024) wird der bevorstehende Bericht über die Unionsbürgerschaft zusätzliche Impulse für die Umsetzung der Prioritäten der Kommission geben, darunter zur Entfaltung, Stärkung und zum Schutz der Demokratie in der Europäischen Union.

Weiterführende Informationen finden sich auf der EU-Webseite zur Unionsbürgerschaft.

Quelle: Europäische Kommission vom 09.07.2020

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