Europa

EU-Parlament: Mehr Geld für junge Menschen

Das Parlament hat Mittwoch (26.10.2016) seine Verhandlungsposition zum EU-Haushalt 2017 angenommen. Darin verlangt es mehr Finanzmittel, unter anderem um die Jugendarbeitslosigkeit zu bekämpfen. Die Abgeordneten haben alle Kürzungen des Rates rückgängig gemacht.

27.10.2016

Das Parlament setzt den Gesamtmittelumfang für Verpflichtungen und Zahlungen für 2017 auf 160,7 Mrd. Euro bzw. 136,7 Mrd. Euro fest. Das sind jeweils 4,1 Mrd. und 2,5 Mrd. Euro mehr als von der EU-Kommission vorgeschlagen.

"Die Jugendarbeitslosigkeit in Europa ist noch viel zu hoch. Wir fordern, dass für die Förderung der Jugendbeschäftigungsinitiative zusätzliche Mittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens bereitgestellt werden", sagte der Generalberichterstatter (Haushalt der Kommission) Jens Geier (S&D, DE).

Die Abgeordneten haben beschlossen, die Mittel für die Beschäftigungsinitiative für junge Menschen um Mittel für Verpflichtungen in Höhe von 1,5 Mrd. Euro und Mittel für Zahlungen in Höhe von 500 Mio. Euro aufzustocken, um jungen Menschen zu helfen, die verzweifelt nach einer Anstellung suchen.

Gleichzeitig gleichen sie alle Kürzungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bei der Fazilität „Connecting Europe“ (Infrastrukturprojekte) und Horizont 2020 (Forschungsprojekte), die sich auf Mittel für Verpflichtungen für 2017 in Höhe von insgesamt 1,24 Mrd. Euro belaufen, vollständig durch neue Mittel aus, die im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des MFR bereitgestellt werden sollen.

Auch für Herausforderungen im Zusammenhang mit Flucht und Migration, in der Landwirtschaft sowie in den Bereichen Kultur, Kommunikation und Unionsbürgerschaft hat das Parlament Mittel erhöht.

Die Entschließung über die Position des Parlaments zum EU-Haushalt 2017 wurde mit 446 Stimmen angenommen, bei 184 Gegenstimmen und 60 Enthaltungen.

Die nächsten Schritte

Nach der Abstimmung im Plenum beginnt die dreiwöchige Vermittlungsphase (bis zum 17. November), während der das Parlament und der Rat sich auf den Haushalt für nächstes Jahr einigen müssen, so dass dieser vom Parlament bestätigt und von dessen Präsidenten Anfang Dezember unterzeichnet werden kann.

Können sich Parlament und Rat bis zum Ende der Vermittlungsphase nicht einigen, muss die EU-Kommission einen neuen Haushaltsvorschlag machen.

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