Europa

Einigung über Europäische Bürgerinitiative

Die EU ist bei der Einführung des direkten Mitspracherechts der Bürger heute (15.12.2010) einen großen Schritt vorangekommen. Kommissions -Vizepräsident Maroš Šefčovič begrüßte die von Europäischen Parlament und Rat erzielte Einigung über die europäische Bürgerinitiative: "Ich bin erfreut, dass das Parlament und der Rat so schnell eine Einigung erzielt haben. Die Europäische Bürgerinitiative wird eine völlig neue Form der partizipatorischen Demokratie in der EU einführen. Sie bedeutet einen wichtigen Fortschritt im demokratischen Leben der Union und ist ein konkretes Beispiel dafür, wie Europa seinen Bürgern näher gebracht wird."

15.12.2010

Der Vertrag von Lissabon hat eine neue Form der Bürgerbeteiligung an der EU-Politik eingeführt. Über die Europäische Bürgerinitiative können die Bürger die Europäische Kommission auffordern, neue Gesetzesvorschläge einzubringen. Die Initiativen müssen mindestens eine Million Unterzeichner aus mindestens einem Viertel der Mitgliedstaaten haben und einen Politikbereich betreffen, in dem die Kommission zuständig ist. 

Die Organisatoren einer Bürgerinitiative bilden einen Bürgerausschuss, dem mindestens sieben Bürger aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten angehören. Sie haben zum Sammeln der Unterschriften ein Jahr Zeit. Die Kommission muss innerhalb von drei Monaten die Initiative prüfen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Auf Wunsch des Rates werden die Rechtsvorschriften über die Europäische Bürgerinitiative ein Jahr nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Die ersten Initiativen können dann ab Anfang 2012 anlaufen. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website zur Europäischen Bürgerinitiative unter:

http://ec.europa.eu/dgs/secretariat_general/citizens_initiative/index_de.htm

Quelle: PM Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 15.12.2010

 

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