Europa

Nicht-kommerzielle Nutzung geschützter Werke soll künftig möglich werden

Das von der Europäischen Union geförderte Forschungsnetzwerk COMMUNIA hat ein Manifest zur Veränderung des Urheberrechts vorgelegt. Die kulturelle Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und die Medienpädagogik könnten davon profitieren.

02.02.2010

Mona Lisa
Der Schutz des Urheberrechts für die Mona Lisa, das berühmteste Gemälde der Welt, ist erloschen, denn ihr Schöpfer Leonardo da Vinci ist schon lange tot. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt auch das Urheberrecht. Die Mona Lisa darf daher beliebig reproduziert werden. Auch Fotos der Mona Lisa unterliegen keinem besonderen Schutz, denn durch die Fotografie wird kein weiterer kreativer Mehrwert erzeugt.

Geht es nach den Vorstellungen des Forschungsnetzwerkes COMMUNIA, soll die Dauer des Schutzrechtes verkürzt werden. Darüber hinaus soll auch die nicht-kommerzielle Nutzung geschützter Werke ermöglicht werden. 

Das Urheberrecht betrifft die soziale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in vielfältiger Weise. Vom Radio im Jugendzentrum, der Nutzung von Bildmaterial in Jugendkulturprojekten bis zur Musik als Soundtrack für das Video von der Ferienfreizeit, sorgt das Urheberrecht immer wieder für Unsicherheiten. Was darf benutzt und wiedergegeben werden und was nicht? Mit welchen Strafen hat man gegebenenfalls zu rechnen, wenn man gegen das Urheberrecht verstößt? Und wie soll man Kindern und Jugendlichen das begreifbar machen? 

Letzteres fällt zunehmend schwerer. Da im Internet nahezu jeder Inhalt zu finden und mit ein paar Klicks auf die eigene Festplatte zu laden ist, stoßen bei ihnen die juristischen Konsequenzen von Nutzungs- und Verwertungsrechten auf wenig Verständnis. Als Ausweg boten sich bisher nur so genannte Creative Commons Lizenzen an, mit deren Hilfe Künstler Nutzungsrechte an ihren Werken kostenlos abtreten können. Davon nicht betroffen sind jedoch alle Werke, die nicht ausdrücklich vom Künstler freigegeben wurden oder bei denen - beispielsweise durch Erbengemeinschafte - Ansprüche auf kommerzielle Nutzung bestehen. 

Diese kommerzielle Nutzung soll nun nach dem Willen des von der Europäischen Union geförderten Projektes COMMUNIA stark verändert werden. In einem "Manifest der kulturellen Allmende" stellen sie Forderungen auf, die das Urheber- und Nutzungsrecht auf europäischer Basis verändern könnten. Die Allmende ist eine Rechtsform gemeinschaftlichen Eigentums und eine traditionelle Wirtschaftsform, die heute noch im Alpenraum oder in Schweden verbreitet ist. Im übertragenen Sinne wird der Begriff auch in den Wirtschafts- und Sozialwissenschaften und den Informationswissenschaften verwendet. Die im Manifest aufgestellten Forderungen entsprechen weitgehend dem in den USA verbreiteten Modell der "public domain", das aber im deutschen Recht nicht vorgesehen ist. Das könnte sich bald ändern. 

Kernforderungen des Manifestes sind: 

  1. Die Dauer des Schutzes von Werkrechten sollte verkürzt werden. 
  2.  
  3. Jedwede Änderung des Schutzbereichs von Werkrechten muss die Auswirkungen auf die kulturelle Allmende mit in Betracht ziehen. 
  4.  
  5. Gehört ein Werk nach Ablauf der Schutzdauer aufgrund der aufgrund der Bestimmungen seines Ursprungslandes zur kulturellen Allmende, so sollte dies automatisch auch für jeden anderen Staat der Welt gelten. 
  6.  
  7. Jeder Versuch, Werke der kulturellen Allmende zu unterschlagen, muss rechtliche Konsequenzen haben. 
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  9. Niemand darf ausschließliche Werkrechte an einem Werk der kreativen Allmende erlangen. 
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  11. Es muss einen effektiven Weg geben, verwaiste oder im regulären Handel dauerhaft vergriffene Werke zur freien Verwendung der Gesellschaft verfügbar zu machen. 
  12.  
  13. Kulturinstitutionen sollten es als eine besondere Aufgabe ansehen, Werke der kulturellen Allmende auszuweisen und zu erhalten. 
  14.  
  15. Das freiwillige Einräumen von Nutzungsrechten oder gar die vollumfängliche Rechtsentäußerung zu Gunsten der kulturellen Allmende darf nicht durch gesetzliche Bestimmungen behindert werden. 
  16.  
  17. Unter der Voraussetzung einer Fortentwicklung der Kompensationsmechanismen für Urheber muss private, nicht-kommerzielle Nutzung geschützter Werke grundsätzlich möglich sein. 

Weitere Informationen unter: <link http: publicdomainmanifesto.org sites www2.publicdomainmanifesto.org files public_domain_manifesto_ge.pdf _blank external-link-new-window external link in new>publicdomainmanifesto.org/sites/www2.publicdomainmanifesto.org/files/Public_Domain_Manifesto_ge.pdf

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