Digitalisierung und Medien

Forderung nach schnelleren Verfahren bei der Rechtsdurchsetzung im Netz

Wie können im Netz die Freiheit einerseits und die Menschenwürde und der Jugendschutz andererseits in Einklang gebracht werden? Diese und weitere Fragen haben Vertreterinnen und Vertreter von Politik, Medienregulierung, Initiativen und Industrie am 12. November 2019 in Brüssel diskutiert. Eine aktuelle Studie zeigt: Die e-Commerce-Richtlinie der EU ist in ihrer aktuellen Form nicht mehr zeitgemäß.

15.11.2019

Unter dem Titel „safeguarding freedom – securing justice“ luden die Medienanstalten gemeinsam mit der Landesanstalt für Medien NRW und dem Institut für Europäisches Medienrecht zu einer öffentlichen Konferenz ein.

Für den Erfolg und die Stabilität des europäischen Medienmarktes ist es entscheidend, dass schnelle und effektive Verfahren für Fälle von grenzüberschreitenden Delikten gefunden werden. Die Zukunftsfähigkeit der einheitlichen europäischen Medienordnung kann nur gewährleistet werden, wenn es zugleich gelingt, die Bevölkerung in den einzelnen Mitgliedstaaten effektiv vor Rechtsverletzungen zu schützen.

Dringender Anpassungsbedarf für besseren Jugendschutz

Vor allem die Berichte der nationalen Regulierer als auch der Initiative jugendschutz.net machten den dringenden Anpassungsbedarf der aktuellen Rechtslage deutlich. Bestätigt wurden die beschriebenen Herausforderungen durch die anschließend vorgestellte EMR-Studie von Prof. Dr. Mark D. Cole zur aktuellen und möglichen zukünftigen Regulierung von Online-Inhalten unter Berücksichtigung der E-Commerce-Richtlinie der EU. Cole kommt darin zu dem Schluss, dass die E-Commerce-Richtlinie für die heutige Internet-Umgebung angepasst werden muss. Die Dauer der Verfahrensläufe, die ungeklärten Zuständigkeiten zwischen den nationalen Regulierern und die zunehmende Dominanz von Plattformen wie Facebook und Co. stellten die größten Herausforderungen bei der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung im Netz dar. Gleichzeitig fordert er Regulierungsbehörden auf, aktiv zu werden. „Ausgehend von der Verpflichtung zum Schutz der Grundwerte rechtfertigen es selbst Schwierigkeiten bei der effektiven Durchsetzung von Regeln nicht, den entsprechenden Versuch nicht zu unternehmen.“

Effektive Verfahren zur Rechtsdurchsetzung vereinbaren

Mögliche Ansätze zur Anpassung dieser Richtlinie wurden daran anknüpfend auf dem Abschlusspanel diskutiert. „Es ist an uns, in Europa unsere Standards einer freien Medienordnung durchzusetzen“, machte Dr. Tobias Schmid, Direktor der Landesanstalt für Medien NRW und Europabeauftragter der Medienanstalten, am Dienstag in Brüssel deutlich. „Europa ist der Garant für Frieden und Freiheit. Damit das auch im Netz so bleibt, ist es unsere Verpflichtung, jetzt klare Verantwortlichkeiten der Marktteilnehmer zu definieren und schnelle und effektive Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten zu vereinbaren“, führte er fort.

Quelle: die medienanstalten vom 13.11.2019

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