Digitalisierung und Medien

Facebook ändert Nutzungsbedingungen auf Druck von EU-Kommission und Verbraucherbehörden

Die Europäische Kommission und die Verbraucherschutzbehörden begrüßen die von Facebook zugesagte Änderung seiner Nutzungsbedingungen. Damit soll klar dargelegt werden, wie das Unternehmen die Daten seiner Nutzer für die Erstellung von Profilen und gezielter Werbung heranzieht und sich dadurch finanziert.

11.04.2019

Daten werden verwendet, um gezielt Anzeigen zu verkaufen

Nach intensiven Gesprächen mit EU-Kommission und den Verbraucherschutzbehörden hat Facebook die Änderung seiner Nutzungsbedingungen angekündigt. EU-Verbraucherkommissarin Vera Jourová zeigte sich erfreut: „Heute zeigt Facebook endlich sein Bekenntnis zu mehr Transparenz und klarer Sprache in den Nutzungsbedingungen. Ein Unternehmen, das das Vertrauen der Verbraucher nach dem Skandal um Facebook/Cambridge Analytica wiederherstellen will, sollte sich nicht hinter komplizierten, juristischen Fachausdrücken darüber verstecken, wie es Milliarden mit den Daten von Menschen verdient. Jetzt werden die Nutzer deutlich verstehen, dass ihre Daten vom sozialen Netzwerk verwendet werden, um gezielte Anzeigen zu verkaufen. Durch die Bündelung der Kräfte setzen sich die Verbraucherbehörden und die Europäische Kommission für die Rechte der EU-Verbraucher ein.“

Neue Nutzungsbedingungen sind transparenter

Die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook werden anschaulich erklären, wie das Unternehmen die Daten seiner Nutzer zur Entwicklung von Profiling-Aktivitäten und zur gezielten Werbung zur Finanzierung seines Unternehmens verwendet. Die neuen Bedingungen werden beschreiben, welche Dienste Facebook an Dritte verkauft, die auf der Nutzung der Daten ihres Nutzers basieren, wie Verbraucher ihre Konten schließen können und aus welchen Gründen Konten deaktiviert werden können.

Nutzungsbedingungen in Einklang mit EU-Verbraucherrecht bringen

Diese Entscheidung folgt auf den Austausch mit Kommission und Verbraucherbehörden, der darauf abzielte, den Nutzern eine vollständige Offenlegung des Geschäftsmodells von Facebook in einer umfassenden und klaren Sprache zu ermöglichen.

Nach dem Cambridge-Analytica-Skandal und im Anschluss an die Untersuchung von Social-Media-Plattformen im Jahr 2018 forderten die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden Facebook auf, die Verbraucher klar zu informieren, wie das soziale Netzwerk finanziert wird und welche Einnahmen aus der Nutzung von Verbraucherdaten erzielt werden. Sie forderten die Plattform auch auf, den Rest ihrer Nutzungsbedingungen mit dem EU-Verbraucherrecht in Einklang zu bringen.

Nächste Schritte

Facebook wird die Umsetzung aller Verpflichtungen bis spätestens Ende Juni 2019 abschließen. Die Kommission und das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz auf europäischer Ebene werden die Umsetzung genau überwachen. Sollte Facebook seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, könnten die nationalen Verbraucherbehörden beschließen, Durchsetzungsmaßnahmen, einschließlich Sanktionen, zu ergreifen.

Hintergrund

Die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz verbindet die nationalen Verbraucherbehörden in einem europäischen Netzwerk. Auf dieser Grundlage kann eine nationale Behörde in einem EU-Land die Unterstützung ihres Amtskollegen in einem anderen EU-Land anfordern, um einen grenzüberschreitenden Verstoß gegen das EU-Verbraucherrecht zu verhindern.

Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz hat unter der Koordination der französischen Generaldirektion für Wettbewerbspolitik, Verbraucherfragen und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) eine gemeinsame Bewertung der Nutzungsbedingungen von Facebook durchgeführt und das Unternehmen sowie Twitter und Google+ gebeten, eine Reihe von Vertragsbedingungen zu verbessern.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland vom 09.04.2019

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