Digitalisierung und Medien

Beschwerde-Portal der Landesmedienanstalten bleibt gefragt

Die 2014 eingerichtete Beschwerdestelle der Landesmedienanstalten erfuhr auch 2019 einen hohen Zuspruch. Inhaltlich bezogen sich viele der insgesamt 2.058 Beschwerden und Fragen zu Medieninhalten auf den Jugendschutz. Außerdem sind vermehrt Beschwerden zu Streaming-Diensten sowie zu Glücksspielwerbung von Online-Casinos eingegangen.

30.01.2020

Das Por­tal www.programmbeschwerde.de, der für pri­va­ten Rund­funk und die Auf­sicht über Online-Angebote zustän­di­gen Lan­des­me­di­en­an­stal­ten, erfuhr im Jahr 2019 nach dem Rekord­jahr 2018 mit 2.122 Beschwer­den erneut einen hohen Zuspruch. Das Beschwer­de­team bei der Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land (LMS), die das Por­tal seit sei­ner Grün­dung 2004 für die Gemein­schaft der Lan­des­me­di­en­an­stal­ten in Deutsch­land betreibt, bear­bei­te­te ins­ge­samt 2.058 Fäl­le, unter Aus­klam­me­rung des Rekord­jah­res 2018 waren zuvor im Schnitt nur rund 1.000 Beschwer­den jähr­lich ein­ge­gan­gen.

Anlaufstelle für Fragen und Beschwerden zu Medieninhalten

„Die­se Ver­fes­ti­gung der Anzahl an Beschwer­den ver­deut­licht einen stei­gen­den Bedarf der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger an einer über­grei­fend agie­ren­den Anlauf­stel­le für Beschwer­den und Fra­gen zu Medi­en­in­hal­ten. Dabei spie­geln die Beschwer­den aktu­el­le medi­en­recht­li­che Fra­ge­stel­lun­gen sowie gesell­schaft­lich dis­ku­tier­te Pro­blem­la­gen in der Ent­wick­lung und Nut­zung einer kon­ver­gen­ten Medi­en­öf­fent­lich­keit wider. So sind ver­mehrt Beschwer­den zu Ange­bo­ten von Streaming-Diensten und Glücks­spiel­wer­bung von Online-Casinos 2019 bei der Pro­gramm­be­schwer­de der Lan­des­me­di­en­an­stal­ten ein­ge­gan­gen. Auch die Zahl der Beschwer­den über Tele­me­di­en­an­ge­bo­te hat sich wie­der erhöht. Schwer­punk­te sind haupt­säch­lich ein feh­len­des Impres­sum und feh­len­de Wer­be­kenn­zeich­nung“, so der stell­ver­tre­ten­de LMS-Direktor Dr. Jörg Ukrow.

Arten von Beschwerden 2019

Im Ein­zel­nen gin­gen 545 Ein­ga­ben zum Pro­gramm pri­va­ter Fernseh- und Rund­funk­ver­an­stal­ter ein, 276 Beschwer­den betra­fen Online-Inhalte ins­be­son­de­re bei Insta­gram und You­Tube. Beschwer­den zu mög­li­chen medi­en­recht­li­chen Ver­stö­ßen gehen an die zustän­di­gen Medi­en­an­stal­ten, rei­ne Pro­gramm­kri­tik direkt an die Redak­tio­nen der pri­va­ten Sen­der. 192 über­grei­fen­de Fra­gen wur­den direkt beant­wor­tet. 834 Beschwer­den betra­fen die Auf­sicht im dua­len Sys­tem oder Pro­gramm­in­hal­te öffentlich-rechtlicher Rund­funk­an­stal­ten. Letz­te­re wur­den ohne wei­te­re Bear­bei­tung an die Rund­funk­an­stal­ten wei­ter­ge­lei­tet, da die Medi­en­an­stal­ten nur für den pri­va­ten Rund­funk zustän­dig sind. Es wer­den auch Fra­gen zum Ord­nungs­rah­men gestellt oder Infor­ma­tio­nen zu medi­en­recht­li­chen Grund­la­gen und Zustän­dig­kei­ten gewünscht. Dies­be­züg­lich wur­den 211 Kor­re­spon­den­zen geführt, auch bie­tet das Por­tal selbst ein über­sicht­li­ches Infor­ma­ti­ons­an­ge­bot. Nicht zuletzt wird in Ein­zel­fäl­len auch auf die Frei­wil­li­gen Selbst­kon­trol­len, den Pres­se­rat und den Deut­schen Wer­be­rat ver­wie­sen.

Ein inhaltlicher Schwerpunkt: Jugendschutz

Wie in den Vor­jah­ren lag ein inhalt­li­cher Schwer­punkt der Zuschrif­ten im Bereich des Jugend­schut­zes, hier wur­den beson­ders Erotik-Werbung und für Kin­der über­be­las­ten­de Trai­ler im Tages­pro­gramm kri­ti­siert. Ein Ärger­nis im Bereich des Fern­se­hens blie­ben aus Sicht des Publi­kums zu lan­ge Wer­be­blö­cke und als auf­dring­lich emp­fun­de­ne Plat­zie­run­gen. Dane­ben wur­de auch man­geln­de Pro­gramm­viel­falt durch zu vie­le Wie­der­ho­lun­gen mehr­fach kri­ti­siert.

Wei­ter erklär­te Dr. Jörg Ukrow: „Die Zahl der Beschwer­den in Sachen Wer­bung in Soci­al Media hat sich im Ver­gleich zum Vor­jahr wie­der erhöht. Das zeigt, wie viel sen­si­bler die Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher bei Wer­be­kenn­zeich­nung im Netz mitt­ler­wei­le sind. Unse­re Informations- und Auf­klä­rungs­ar­beit zur Wer­be­kenn­zeich­nung im Bereich Sozia­ler Medi­en hat offen­sicht­lich die Influ­en­ce­rin­nen und Influ­en­cer erreicht. Programmbeschwerde.de leis­tet einen wich­ti­gen Bei­trag dazu, die Wirk­sam­keit regu­la­to­ri­schen Han­delns zu erken­nen und dabei auch die Bedürf­nis­se und Wahr­neh­mun­gen des Medi­en­pu­bli­kums zu berück­sich­ti­gen.“

Quelle: Lan­des­me­di­en­an­stalt Saar­land vom 27.01.2020

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