Digitalisierung und Medien
Beschwerde-Portal der Landesmedienanstalten bleibt gefragt
Die 2014 eingerichtete Beschwerdestelle der Landesmedienanstalten erfuhr auch 2019 einen hohen Zuspruch. Inhaltlich bezogen sich viele der insgesamt 2.058 Beschwerden und Fragen zu Medieninhalten auf den Jugendschutz. Außerdem sind vermehrt Beschwerden zu Streaming-Diensten sowie zu Glücksspielwerbung von Online-Casinos eingegangen.
30.01.2020
Das Portal www.programmbeschwerde.de, der für privaten Rundfunk und die Aufsicht über Online-Angebote zuständigen Landesmedienanstalten, erfuhr im Jahr 2019 nach dem Rekordjahr 2018 mit 2.122 Beschwerden erneut einen hohen Zuspruch. Das Beschwerdeteam bei der Landesmedienanstalt Saarland (LMS), die das Portal seit seiner Gründung 2004 für die Gemeinschaft der Landesmedienanstalten in Deutschland betreibt, bearbeitete insgesamt 2.058 Fälle, unter Ausklammerung des Rekordjahres 2018 waren zuvor im Schnitt nur rund 1.000 Beschwerden jährlich eingegangen.
Anlaufstelle für Fragen und Beschwerden zu Medieninhalten
„Diese Verfestigung der Anzahl an Beschwerden verdeutlicht einen steigenden Bedarf der Bürgerinnen und Bürger an einer übergreifend agierenden Anlaufstelle für Beschwerden und Fragen zu Medieninhalten. Dabei spiegeln die Beschwerden aktuelle medienrechtliche Fragestellungen sowie gesellschaftlich diskutierte Problemlagen in der Entwicklung und Nutzung einer konvergenten Medienöffentlichkeit wider. So sind vermehrt Beschwerden zu Angeboten von Streaming-Diensten und Glücksspielwerbung von Online-Casinos 2019 bei der Programmbeschwerde der Landesmedienanstalten eingegangen. Auch die Zahl der Beschwerden über Telemedienangebote hat sich wieder erhöht. Schwerpunkte sind hauptsächlich ein fehlendes Impressum und fehlende Werbekennzeichnung“, so der stellvertretende LMS-Direktor Dr. Jörg Ukrow.
Arten von Beschwerden 2019
Im Einzelnen gingen 545 Eingaben zum Programm privater Fernseh- und Rundfunkveranstalter ein, 276 Beschwerden betrafen Online-Inhalte insbesondere bei Instagram und YouTube. Beschwerden zu möglichen medienrechtlichen Verstößen gehen an die zuständigen Medienanstalten, reine Programmkritik direkt an die Redaktionen der privaten Sender. 192 übergreifende Fragen wurden direkt beantwortet. 834 Beschwerden betrafen die Aufsicht im dualen System oder Programminhalte öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten. Letztere wurden ohne weitere Bearbeitung an die Rundfunkanstalten weitergeleitet, da die Medienanstalten nur für den privaten Rundfunk zuständig sind. Es werden auch Fragen zum Ordnungsrahmen gestellt oder Informationen zu medienrechtlichen Grundlagen und Zuständigkeiten gewünscht. Diesbezüglich wurden 211 Korrespondenzen geführt, auch bietet das Portal selbst ein übersichtliches Informationsangebot. Nicht zuletzt wird in Einzelfällen auch auf die Freiwilligen Selbstkontrollen, den Presserat und den Deutschen Werberat verwiesen.
Ein inhaltlicher Schwerpunkt: Jugendschutz
Wie in den Vorjahren lag ein inhaltlicher Schwerpunkt der Zuschriften im Bereich des Jugendschutzes, hier wurden besonders Erotik-Werbung und für Kinder überbelastende Trailer im Tagesprogramm kritisiert. Ein Ärgernis im Bereich des Fernsehens blieben aus Sicht des Publikums zu lange Werbeblöcke und als aufdringlich empfundene Platzierungen. Daneben wurde auch mangelnde Programmvielfalt durch zu viele Wiederholungen mehrfach kritisiert.
Weiter erklärte Dr. Jörg Ukrow: „Die Zahl der Beschwerden in Sachen Werbung in Social Media hat sich im Vergleich zum Vorjahr wieder erhöht. Das zeigt, wie viel sensibler die Verbraucherinnen und Verbraucher bei Werbekennzeichnung im Netz mittlerweile sind. Unsere Informations- und Aufklärungsarbeit zur Werbekennzeichnung im Bereich Sozialer Medien hat offensichtlich die Influencerinnen und Influencer erreicht. Programmbeschwerde.de leistet einen wichtigen Beitrag dazu, die Wirksamkeit regulatorischen Handelns zu erkennen und dabei auch die Bedürfnisse und Wahrnehmungen des Medienpublikums zu berücksichtigen.“
Quelle: Landesmedienanstalt Saarland vom 27.01.2020
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